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EU verlängert Coronahilfen - für Blümel "erster Schritt"

Die EU-Kommission hat am Freitag vorgeschlagen, den Rahmen für Coronahilfen bis Mitte 2021 zu verlängern, teilte das Finanzministerium mit. Auch solle der von Österreich vehement verfochtene Fixkostenzuschuss darin aufgenommen werden. Allerdings gilt in dem Vorschlag weiter eine Obergrenze von 800.000 Euro Beihilfe pro Unternehmen. Diese müsse noch fallen, aber es sei ein erster Schritt in die richtige Richtung, so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) laut Aussendung.

Die EU-Kommission habe in ihrer Ankündigung, die den Start für Beratungen mit den Mitgliedsländern darstellt, darauf hingewiesen, dass die aktuelle wirtschaftliche Unsicherheit Europa auch in den kommenden Monaten beschäftigen wird. Damit "scheint es endlich Bewegung zu geben und wir hoffen, dass es rasch eine Lösung im Sinne unserer Unternehmen und der damit verbundenen Arbeitsplätze gibt", so Blümel.

Österreich hat von der EU die Genehmigung, bis Mitte September die Fixkosten von Unternehmen mit großem Umsatzverlust wegen der Coronakrise zu übernehmen. Blümel will diese Maßnahme für alle Unternehmen verlängern. Die EU-Kommission verweist hingegen darauf, dass solche Beihilfen generell nur bis zu 800.000 Euro gewährt werden dürfen, nur für unmittelbar durch die Pandemie betroffene Firmen könne es höhere Unterstützung geben. Außerdem war bisher die Unterstützung bis Ende 2020 befristet.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager verweist darauf, dass der Beihilfenrahmen bis 30. Juni 2021 verlängert und so angepasst werden soll, dass er den Bedürfnissen der Unternehmen gerecht wird und zugleich den Binnenmarkt schützt. Nach Beratungen mit den Mitgliedsländern werde über die weitere Vorgangsweise entschieden.

Ausdrücklich sehen die neuen EU-Vorschläge vor, dass bei Unternehmen mit großem Umsatzverlust der Staat die ungedeckten Fixkosten übernehmen darf, um ihre Kapitalbasis und das Geschäft insgesamt zu erhalten. Allerdings nur bis zu 800.000 Euro. Außerdem gibt es Vorschläge, wie sich der Staat wieder aus Unternehmen zurückziehen kann, an denen er sich beteiligt hat.