Verbraucherrechte
Von Ulla Grünbacher
Makler sind nun verpflichtet, ihre Kunden vor Vertragsabschluss über das Rücktrittsrecht (das von sieben auf 14 Tagen verlängert wurde) für Konsumenten zu informieren.
über die EU-Verbraucherrichtlinie
Für Geschäfte mit Konsumenten innerhalb der europäischen Union gilt für Unternehmen ab 13. Juni die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie. Sie wurde mit Ende April in Österreich umgesetzt und soll für bessere Information von Konsumenten sorgen. Die neuen Regelungen gelten für alle Verträge, die nach dem 13. Juni 2014 geschlossen werden und bringen einen erheblichen Anpassungsbedarf für Maklerverträge. Betroffen sind Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz (telefonisch, per Post, Fax, Mail etc.) zustande kommen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Geschäft vom Unternehmen angebahnt wurde. Makler sind nun verpflichtet, ihre Kunden vor Vertragsabschluss über das Rücktrittsrecht (das von sieben auf 14 Tagen verlängert wurde) für Konsumenten zu informieren. Ein Beispiel: Ein Kunde schließt einen vom Makler vermittelten Mietvertrag ab. Innerhalb der Frist tritt der künftige Mieter aufgrund mangelnder Aufklärung über seine Rechte durch den Makler vom Vertrag zurück. In diesem Fall würde der Makler keine Provision bekommen.
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