Meinung/Kolumnen/Realitäten

Verbraucherrechte

Makler sind nun verpflichtet, ihre Kunden vor Vertragsabschluss über das Rücktrittsrecht (das von sieben auf 14 Tagen verlängert wurde) für Konsumenten zu informieren.

Mag. Ulla Grünbacher
über die EU-Verbraucherrichtlinie

Autos, Rasenmäher, Bohrmaschinen – laute Geräusche umgeben uns jeden Tag. Lärm wird als Störfaktor empfunden und der Stress, der dabei entsteht, kann krankmachen. Der Blutdruck steigt, es kommt zu Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen. So viel ist bekannt. Neu ist, dass Lärm auch dick machen kann. Wer in der Nähe eines Flughafens wohnt und ständig dem Fluglärm ausgesetzt ist, läuft einer neuen Studie zufolge Gefahr, Gewicht zuzulegen. Mit dem Anstieg des Lärmpegels um fünf Dezibel steigt der Taillenumfang um rund 1,5 Zentimeter, das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Wissenschaftlern des schwedischen Karolinska-Instituts. Die Wissenschaftler führen das Ergebnis auf die verstärkte Ausschüttung von Stresshormonen zurück. Aber nicht nur Lärm von lauten Maschinen verursacht Stress. Auch die ständige Geräuschkulisse, das Klappern von Tasten, das Gespräch und die Telefonate der Kollegen im Großraumbüro wirken sich auf Dauer auf das vegetative Nervensystem aus. Je mehr Platz den Mitarbeitern im Büro eingeräumt wird, desto weniger Auswirkungen hat der Lärm.

Für Geschäfte mit Konsumenten innerhalb der europäischen Union gilt für Unternehmen ab 13. Juni die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie. Sie wurde mit Ende April in Österreich umgesetzt und soll für bessere Information von Konsumenten sorgen. Die neuen Regelungen gelten für alle Verträge, die nach dem 13. Juni 2014 geschlossen werden und bringen einen erheblichen Anpassungsbedarf für Maklerverträge. Betroffen sind Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz (telefonisch, per Post, Fax, Mail etc.) zustande kommen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Geschäft vom Unternehmen angebahnt wurde. Makler sind nun verpflichtet, ihre Kunden vor Vertragsabschluss über das Rücktrittsrecht (das von sieben auf 14 Tagen verlängert wurde) für Konsumenten zu informieren. Ein Beispiel: Ein Kunde schließt einen vom Makler vermittelten Mietvertrag ab. Innerhalb der Frist tritt der künftige Mieter aufgrund mangelnder Aufklärung über seine Rechte durch den Makler vom Vertrag zurück. In diesem Fall würde der Makler keine Provision bekommen.

ulla.gruenbacher(at)kurier.at