Kultur/Medien

Wann die GIS beim Sparen hilft

In Krisenzeiten wie diesen gehört der ORF und speziell dessen Information zur Grundversorgung österreichischer Haushalt. Das, so zeigen die Quoten, haben die heimischen TV- und Radio-Konsumenten für sich so entschieden.

Was aber tun, wenn die Corona-Krise die materielle Existenz bedroht? Wenn die GIS-Gebühr aufgrund von Arbeitslosigkeit, Mindest-Sicherung oder geringer Pension plötzlich zum Luxus wird, man aber nicht den Angst-Stress bei jedem Klingeln an der Tür haben will?

Knapp 300.000 Haushalte in Österreich haben sich bereits von der GIS die Befreiung von den ORF-Gebühren geholt. Das geht einfach per Antrag, erfordert aber einige Unterlagen. Mit dem Befreiungsrechner kann man schon vorab seinen Anspruch testen.

Weg zur Befreiung

Grundsätzlich ist es notwendig, den Nachweis über eine Anspruchsgrundlage zu erbringen. Das kann etwa ein Pensionsbezug, Arbeitslosengeld, Pflegegeldbezug, Nachweis über eine Studienförderung, kurz gesagt ein Nachweis über eine soziale Transferleistung sein. Kurzarbeit zählt nicht dazu -  was sich die GIS aber nicht ausgesucht hat, sondern es ist im Fernmeldegebührengesetz nicht angeführt. Und nur die Politik kann das Gesetz ändern.

Wenn eine dieser Anspruchsgrundlagen vorliegt, dann wird in einem 2. Schritt das Haushaltsnettoeinkommen berechnet.

Dazu bedarf es folgender Unterlagen:

- Kopien der Meldebestätigungen aller im Haushalt lebenden Personen.

- Aktuelle Nachweise über die Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Hierzu zählen auch Einkommen aus geringfügigen oder Teilzeitbeschäftigungen sowie Alimente:

Der Richtwert:

1 Person            1.082,65              

2 Personen        1.648,64              

für jede weitere Person    167,05              

Übersteigt das Haushaltsnettoeinkommen die Betragsgrenzen, kann der Antragsteller abzugsfähige Ausgaben geltend machen.

Dazu zählen vereinfacht gesagt die Miete plus Betriebskosten in voller Höhe. In jedem Fall aber eine monatliche Pauschale für den Wohnaufwand in der Höhe von mindestens € 140,- z.B. bei Eigenheimen.

Weitere Abzugsposten sind Außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes und unter Umständen die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung.

Ganz ähnliche Kriterien gelten übrigens auch für die Telefon- und Ökostrombefreiungen, die ebenfalls von der GIS abgehandelt werden. Detaillierte Informationen gibt es auf der Homepage der GIS unter www.gis.at oder unter 0810 00 10 80 (Mo-Fr. 8.00 - 21.00 Uhr, Sa. 9.00 - 17.00 Uhr)