ORF verliert Medienprozess gegen Ex-Bundespräsidentschaftskandidat Grosz
Von Christoph Silber
In einem Medienrechtsverfahren hat der Blogger und vormalige Bundespräsidentschaftskandidat Gerald Grosz (ehemals FPÖ, BZÖ) gegen den ORF in erster Instanz gewonnen. Der ORF ist nicht rechtskräftig zu einer medienrechtlichen Entschädigung von 5.000 Euro und zur Urteilsveröffentlichung verurteilt worden.
Anlass der Klage war ein mit ihm auf ORF 2 geführtes Interview zur Bundespräsidentenwahl 2022. Darin sagte er, dass er nie vor Gericht gestanden sei. ORF-Journalistin Susanne Schnabl hielt ihm laut Klageschrift daraufhin vor, dass er rechtskräftig wegen übler Nachrede verurteilt worden sei. Grosz entgegnete, dass er ein zivilrechtliches Urteil bekommen habe, weil er einen Medienprozess verloren habe. Er forderte sie auf, den Vorwurf einer insinuierten strafrechtlichen Verurteilung zurückzunehmen, was nicht geschah. Er begehrte daraufhin vor Gericht eine Entschädigung und die Veröffentlichung des Urteils und bekam nun in erster Instanz recht.
In einer Stellungnahme sieht Grosz nun „aktenkundig aufgezeigt, dass Herrn Wolf und Frau Schnabl Grenzen in ihrer tendenziösen Berichterstattung gesetzt wurden. Mit mir macht das nicht!“ Er zeige den Damen und Herren vom Küniglberg, wo der Bartl den Most hole. Das nicht rechtskräftige Urteil sei „für den ORF blamable und es zeigt sich, wie dieser Öffentlich-Rechtliche in Wahlkämpfen operiert. Der Amtsinhaber wurde geschont, gehätschelt. Die Herausforderer wurden diffamiert und verleumdet.“ Er erwarte sich personelle Konsequenzen.
Der ORF erklärt in einer Stellungnahme: „Nach dem heute ergangenen Urteil wird der ORF in Berufung gehen. Wir bitten um Verständnis, dass wir zu laufenden Verfahren keine weitere Stellungnahme abgeben.“