Kultur/Medien

Neue Film- und Fernsehförderung nimmt nächste Hürde

Die Neuregelung der heimischen Film- und Fernsehförderung hat die nächste Hürde genommen: Nach einer auf drei Wochen verkürzten parlamentarischen Begutachtungsphase passierten am Mittwoch das neue Filmstandortgesetz und die Novellen des Filmförderungs- sowie des KommAustria-Gesetzes den Ministerrat. Nach der parlamentarischen Behandlung ist das Ziel, das neue Modell mit 1. Jänner 2023 in Kraft treten zu lassen.

In der Begutachtungsphase gab es auch Kritikpunkte, wenngleich das große Ganze allgemein in den Stellungnahmen der Branche gelobt wurde. Geändert wurden eher Details.

Allerdings wurde die Zielsetzung beim Anteil der weiblichen Beschäftigten (derzeit 33 Prozent) bis 2027 noch von 40 auf 50 Prozent hinaufgesetzt, weil im Österreichischen Filminstitut  (ÖFI) bereits 50 Prozent (mit Schwankungsbreite) als Ziel festgelegt worden waren.

Ministerium mit noch mehr Einfluss auf Kinofilmförderung

Nicht zurückgenommen wurde ein Ausbau des Stimmenanteils des Kulturministeriums im ÖFI-Aufsichtsrat. Branchenverbände befürchten, dadurch bei der Gestaltung der Kinofilmförderung (ÖFI+) an Einfluss zu verlieren (siehe Artikel unten).  

Herzstück der neuen Förderung ist ein Zuschuss von 30 Prozent pro in Österreich realisiertem Projekt, der um 5 Prozentpunkte steigen kann, wenn klimafreundlich produziert wird. Pro Film liegt der Maximalzuschuss bei 5 Mio. Euro, pro Serie bei 7,5 Mio. Euro. Das gesamte Fördervolumen soll dem Grunde nach künftig ungedeckelt sein, um das vorzeitige Ausschöpfen von Fördertöpfen im Laufe eines Jahres zu verhindern. Im jährlich angepassten Bundesfinanzrahmengesetz wird allerdings eine bestimmte Summe definiert werden. Diese soll bei Mehrbedarf überschritten werden können, bekräftigte das Kulturministerium. Dass dies in der Gesetzesvorlage, die nun ans Parlament geht, nicht eindeutig und bindend festgehalten ist, sorgte ebenfalls für Unbehagen. 

Drei Säulen

Konkret setzt man künftig auf drei Säulen. Für internationale Serviceproduktionen gibt es unter dem Titel FISA+ Zuschüsse, die über das Austria Wirtschaftsservice abgewickelt werden. Hierum können Unternehmen mit Sitz in Österreich ansuchen, die an dem entsprechenden Projekt beteiligt sind. Auch für heimische Fernseh- und Streamingvorhaben, die nicht im Auftrag von Sendern oder Videoabrufdiensten erstellt werden, ist das System FISA+ ab einem gewissen Volumen zuständig.

Beim Fernsehfonds Austria wird ein Exzellenzbonus eingerichtet, der Anreize setzen soll, die sich in der Erhaltung und Weiterentwicklung österreichischer Fernsehfilm- und Serienproduktionen niederschlagen. Und schließlich wenden sich heimische Kinofilme künftig ausschließlich an das Österreichische Filminstitut, bei dem unter dem Titel ÖFI+ die Förderungen zentral abgewickelt werden. Der bisher notwendige Zusatzweg zum Filmstandort Austria entfällt.

Lob kam am Mittwoch erneut vom Fachverband der Film- und Musikwirtschaft in der WKÖ. Als "sachgerecht und ausgewogen" sowie als "Meilenstein für die gesamte Filmbranche" bezeichnete dessen Obmann Alexander Dumreicher-Ivanceanu den Schritt.