Fellner beruft nach Urteil wegen übler Nachrede gegen Höhe der Strafe
Von Nina Oberbucher
Nach dem Urteil wegen übler Nachrede beruft Österreich-Herausgeber Wolfgang Fellner gegen die Höhe der Strafe. Fellner hatte ein Gedächtnisprotokoll seiner Ex-Mitarbeiterin Katia Wagner über gemeinsame Treffen im Frühjahr 2021 als "frei erfunden" bezeichnet, Wagner klagte. Sie ist eine von mehreren Frauen, die Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegen Fellner erheben, er weist diese zurück.
Ende 2021 wurde der Medienmanager am Straflandesgericht Wien wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 120.000 Euro verurteilt, davon drei Viertel bedingt. Bei der Verhandlung hatte er sich zunächst nicht schuldig bekannt – erst als Tonaufnahmen der Treffen vorgelegt wurden, zeigte er sich geständig. Am Tag nach der Verhandlung meldete Fellner volle Berufung an.
Über seinen Anwalt Georg Zanger legte Fellner nun gegen die Höhe der Strafe Berufung ein, nicht jedoch gegen das Urteil. Der Herausgeber fordert eine Herabsetzung der Strafe von 120 auf 50 Tagessätze, berichtet der Standard.
Fellner "unter ständigem Beschuss"
Er stehe "unter ständigem Beschuss wegen angeblicher sexueller Belästigung durch die Medien", heißt es in der auch dem KURIER vorliegenden Berufungsschrift, von einem "anhaltenden medialen Shitstorm" ist die Rede.
Fellner habe sich "in der Situation eines durch die Medien Gehetzten und vor sich Hergetriebenen" befunden, als er von einem Journalisten mit den Aussagen Wagners konfrontiert wurde. Eine Möglichkeit zur Stellungnahme sei "nur innerhalb von 24 Std" eingeräumt worden: "Dass der Angeklagte aufgrund dieses enormen Zeitdrucks und des durch die drohende Veröffentlichung erwartbaren medialen Hypes impulsiv handelte und nicht jedes Wort und dessen Auswirkungen durchdenken konnte, liegt auf der Hand." Es müsse ihm zugebilligt werden, "emotional überschießend geantwortet zu haben".
Die von Fellner geschilderte Anfrage stammte vom Standard. Die Zeitung schreibt, der Verleger habe 25 Stunden Zeit für eine Antwort gehabt und diese kurz vor Ende der Frist schriftlich gegeben.
Selbst beauftragte Analyse vorgelegt
In der Berufungsschrift heißt es weiter, das gefällte Urteil sei "unter dem Eindruck eines manipulativ gekürzten Transkriptes ergangen". "Hätte das Gericht das Tonband vor der Urteilsverkündung angehört, wäre die Strafe niedriger ausgefallen."
Allerdings hatten Fellner und seine Anwälte selbst bei der Verhandlung auf ein Abspielen der Aufnahme verzichtet.
Fellner legte zu seiner Berufung erstmals die Compliance-Analyse der Wirtschaftsprüfungskanzlei BDO vor, die von seinem Medienhaus im Zusammenhang mit den Vorwürfen sexueller Belästigung beauftragt wurde. Darauf wird auch in der Berufungsschrift Bezug genommen: "Verantwortungsvollerweise" habe Fellner zur Klärung der Vorwürfe der sexuellen Belästigung diese Analyse in Auftrag gegeben. Dabei "wurde festgehalten, dass kein einziger Vorfall sexueller Belästigung gemeldet worden war." Fellner konnte "nie ein Fehlverhalten nachgewiesen werden, weshalb er als rehabilitiert anzusehen ist."
"Ein schlechter Scherz"
Dies könne nur "ein schlechter Scherz" sein, schreibt Wagners Anwalt Michael Rami in der Gegenausführung und verweist darauf, dass mittlerweile "fünf Frauen unabhängig voneinander den Angeklagten vor Gericht oder Staatsanwaltschaft belastet" haben: Darunter befinden sich die drei bereits in der Öffentlichkeit bekannten ehemaligen Mitarbeiterinnen Fellners – Katia Wagner, Raphaela Scharf und Angela Alexa –, eine weitere ehemalige Mitarbeiterin, die einen Klaps auf den Po selbst als "Spaß" bezeichnet hatte und eine Treuetesterin. Weitere Opfer hätten sich bereits bei Rami gemeldet.
Der Privatanklägerin, also Wagner, erschließe sich nicht, welche Bedeutung die Compliance-Analyse der BDO für das vorliegende Verfahren haben solle: Die Analyse hat sich auf den Zeitraum von September 2016 bis Juni 2021 beschränkt, Wagners Vorwürfe beziehen sich auf Treffen aus dem Jahr 2015. Die Anzahl der befragten Personen (es waren 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) wird in der Gegenausführung zudem als zu gering kritisiert.