"Corona-Leugner": Armin Wolf wird von Plattform ACU geklagt
Was ist ein "Corona-Leugner"? Dieser Frage widmet sich diesen Donnerstag das Handelsgericht Wien. Dort wird eine Klage mehrerer Rechtsanwälte und eines Virologen verhandelt, die diese gegen "ZiB2"-Anchor Armin Wolf eingebracht haben. Er hatte diese Bezeichnung gewählt und wird nun auf Widerruf und Unterlassung geklagt.
Skeptisch geäußert
Die Gruppe hatte sich im Jänner im Rahmen des "Außerparlamentarischer Corona Untersuchungsausschuss Austria - ACU" mit einem Inserat skeptisch zu Maskenpflicht, PCR-Tests und "Zwangsimpfungen" geäußert. Der KURIER brachte das Inserat, wies aber ein einem großen redaktionellen Beitrag darauf hin, was der Stand der Wissenschaft ist. Wolf kritisierte seinerseits den Abdruck auf Twitter und bezeichnete die Gruppe als "Corona-Leugner".
"Diffamierende Bezeichnung"
Teile des ACU wehren sich gegen diese Kategorisierung. Klagspartei ist unter anderem der Wiener Rechtsanwalt Michael Brunner, der die Klage dem KURIER bestätigte (exxpress.at hatte berichtet). Er qualifiziert den Ausdruck "Corona-Leugner" als "diffamierende Bezeichnung", wie er am Montag betonte. "Es ist herabwürdigend. Das Wort wird diffamierend für Leute verwendet, die die Realität nicht anerkennen wollen. Das Coronavirus ist da, ist eine Bedrohung und muss bekämpft werden. Das ist eine Tatsache."
Das Inserat des ACU erschien am 8. Jänner und hatte eine breite Debatte über die Veröffentlichung zur Folge. Eine Reaktion des ORF stand am Montag aus.