Causa Erl - Klage von "profil" erfolgreich
Das Nachrichtenmagazin „profil“ hat mit seiner Klage gegen den Künstlerischen Leiter der Tiroler Festspiele Erl, Andreas Leisner, einen Sieg davongetragen. Leisner wurde in einem zivilrechtlichen Verfahren wegen unwahrer, ehrenrühriger und kreditschädigender Behauptungen unter anderem zu Unterlassung und Widerruf verurteilt, bestätigte das Landesgericht Innsbruck der APA eine Meldung des „profil“.
Das Urteil, das schriftlich erging, war vorerst nicht rechtskräftig. Leisner hatte in einer Pressekonferenz von angeblichen Zahlungen durch das Magazin an einen Informanten gesprochen, damit dieser Aussagen gegen den wegen angeblicher sexueller Übergriffe unter Beschuss geratenen Gustav Kuhn tätige. Leisner muss den Widerruf seiner Vorwürfe laut Urteil zudem in der „Kronen Zeitung“, der „Tiroler Tageszeitung“ und den „Bezirksblättern Tirol“ veröffentlichen.
Bei der Verhandlung Anfang April hatte Leisner die Anschuldigungen gegen „profil“ beträchtlich abgeschwächt. Er wisse nicht, ob das Medium Geldzahlungen geleistet oder Geld geboten habe, sagte er bei seiner Befragung. „Gehen Sie davon aus?“, fragte die Vorsitzende damals. „Zum derzeitigen Zeitpunkt erscheint mir das unwahrscheinlich“, gab Leisner zu Protokoll. Zum Zeitpunkt seiner Aussagen bei dem Pressegespräch in Erl im vergangenen Oktober, auf das „profil“ letztlich mit einer Klage reagierte, sei er hingegen davon überzeugt gewesen, so der Künstlerische Leiter.
„Die Wahrhaftigkeit der Berichterstattung und damit die unbeeinflussten Aussagen unserer Gesprächspartner und Informanten sind das höchste Gut journalistischer Arbeit. Wer diese Arbeit in Zweifel zieht, vergreift sich an einem ganzen Berufsstand und am System von Checks und Balances der Demokratie“, zeigte sich „profil“-Herausgeber Christian Rainer mit dem nunmehrigen Urteil zufrieden. Rund um „das Tun“ Gustav Kuhns gelte das ganz besonders, so Rainer in einer Aussendung.