Auch Corona-Hilfen für Kunstschaffende laufen vorerst weiter
Im Zuge der heute von der Bundesregierung kommunizierten Verlängerung und Adaptierung der Wirtschaftshilfen zur Corona-Pandemie werden auch die Unterstützungsmaßnahmen für Künstlerinnen und Künstler fortgeführt. Das betonte Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer in einer Aussendung. „Die bereits erfolgten Öffnungen und die Perspektive auf weitere Öffnungen ab Juli haben dem Kunst- und Kulturbetrieb in Österreich zwar den erhofften neuen Schwung verliehen, aber es gibt nach wie vor Bereiche, in denen die Buchungs- und Einkommenslage für Künstlerinnen und Künstler herausfordernd bleibt“, heißt es darin.
Konkret wird die Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler analog zum Härtefallfonds der Wirtschaftskammer weitergeführt. Das heißt: Ab Juli können Künstlerinnen und Künstler, die trotz Öffnungen nach wie vor von der Corona-Krise betroffen sind, für das dritte Quartal 2021 einen Betrag von 600 Euro pro Monat, insgesamt also 1.800 Euro beantragen. Rückwirkende Anträge für die bisherigen Betrachtungszeiträume sind nicht mehr möglich.
Premierenstau und Tantiemen-Ebbe
„Wir wissen aus der Branche, dass viele, vor allem jüngere und weniger bekannte Künstlerinnen und Künstler mitunter Schwierigkeiten haben, an Auftritte zu kommen, weil die Veranstalter zunächst bekannte Gesichter buchen. Wir wissen auch, dass Produktionen in der freien Szene derzeit weniger oft gespielt werden können, weil es aufgrund der vielen während des Lockdowns vorbereiteten Stücke zu einer Art “Premierenstau„ kommt. Und wir wissen, dass viele Künstlerinnen und Künstler darunter leiden, dass ihnen gerade jetzt, am Ende der Pandemie, die Einnahmen aus Tantiemen fehlen, weil sie lange nicht auftreten konnten und die Tantiemen zeitversetzt ausgezahlt werden“, so Staatssekretärin Mayer zu den aktuellen Problemlagen. „All diesen Umständen wollen wir mit dieser Verlängerung Rechnung tragen.
Wie bisher steht die Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler auch weiterhin allen Personen offen, die Kunst und Kultur schaffen, vermitteln oder lehren, und die bei der SVS (Sozialversicherung für Selbstständige) versichert sind. Teil der Antragstellung ist eine eidesstaatliche Erklärung, dass man sich aufgrund der Pandemie in einer wirtschaftlichen Notlage befindet. Für alle Künstlerinnen und Künstler, die weder bei der Überbrückungsfinanzierung noch beim Härtefallfonds der Wirtschaftskammer antragsberechtigt sind, steht nach wie vor der Covid-19-Fonds des Künstlersozialversicherungsfonds zur Verfügung. Auch hier sei eine weitere Auszahlung für das dritte Quartal 2021 in Vorbereitung, heißt es in der Aussendung.