Wienerin in Weihnachtsnacht vergewaltigt: Zwölf Jahre Haft für zwei Männer
Den Heiligen Abend bei einem Bekannten ausklingen lassen, das war der Plan einer 58-jährigen Wienerin in der Nacht auf den Christtag des Vorjahres. Gegen drei Uhr begab sie sich von dort auf den Heimweg. Nur mehr 150 Meter von ihrer Wohnung entfernt in der Nähe des Floridsdorfer Bahnhofs sollte der Abend der Frau allerdings eine dramatische Wendung nehmen.
"Ich habe aus dem Augenwinkel zwei Männer gesehen, die sich von der Seite näherten. Einer von ihnen begann zu schreien", erinnerte sich Wienerin am Mittwochvormittag am Landesgericht für Strafsachen. Danach sei alles schnell gegangen. Sie sei in ein Gebüsch gestoßen, verprügelt, vergewaltigt und bestohlen worden.
Für die Tat verantworten mussten sich am Mittwoch ein 22-jähriger Rumäne, der mindestens zehn Mal auf das Gesicht des Opfers eingeschlagen haben soll und ein gleichaltriger Italiener, der sich laut Anklage zeitgleich an ihr verging. Die wehrlose Verletzte wurde anschließend zurückgelassen, ihre Wertsachen nahmen die Angeklagten vorher offenbar noch an sich.
Opfer erlitt mehrere Brüche
Die jungen Männer kamen während des Prozesses ebenfalls zu Wort, glänzten neben Erinnerungslücken aber vor allem mit Aussagen, die an Dreistigkeit grenzten. Nachdem im Vorfeld von den Verteidigern der Angeklagten noch angekündigt wurde, sie würden sich geständig zeigen, war davon in weitere Folge nur mehr wenig zu merken.
Zwar gestanden sie, die Wertsachen an sich genommen und das Opfer gerempelt zu haben. Die Vergewaltigung und die massiven Schläge bestritten sie jedoch. "Von einem Stoß soll sie solche Verletzungen haben?", bezweifelte die Richterin die Version der 22-Jährigen. Auch das Gutachten des Sachverständigen zeichnete ein anderes Bild: "Ein verschobener Nasenbeinbruch, ein Knöchelbruch, zahlreiche Prellungen am ganzen Körper", fasste der Mediziner zusammen.
Auf die Frage, warum sich die 58-Jährige eine Vergewaltigung ausdenken sollte, erwiderte der Rumäne - der ebenso wie sein mitangeklager Schwager arbeitslos ist -, sie wolle vielleicht Geld. Für die Version des Opfers sprach jedenfalls das Verletzungsbild im Intimbereich sowie dazu passende DNA-Spuren der Männer und Blutflecken der Frau auf der Kleidung der Tatverdächtigen.
Die Angeklagten schoben sich die Schuld mehrfach gegenseitig zu. Einer der beiden erklärte seine DNA-Spuren im Intimbereich der Frau damit, dass er den anderen Mann stoppen wollte. Damit, dass der Frau Hose und Unterhose runtergerissen wurde, wollten die Beschuldigten beide nichts zu tun haben. Die Aussage, die Wienerin hätte die Kleidungsstücke auf der Flucht von selber verloren, sorgte im Gerichtssaal für fassungsloses Kopfschütteln.
Zeuge half nicht
Für Fassungslosigkeit sorgte auch das Verhalten eines dritten Mannes, der die verprügelte und vergewaltigte Frau wenig später in der Wiese fand und anstatt ihr zu helfen, einfach wegfuhr. Erst später kümmerte sich ein älterer Hundebesitzer um die mittlerweile stark unterkühlte, schwer Verletzte.
Der Mann alarmierte auch Rettung und Polizei. Die Exekutive hatte die mutmaßlichen Vergewaltiger, die das Smartphone der Frau weiterverwendeten, via Handyortung auch recht schnell ausgeforscht. Davor sollen die Angeklagten mit der Bankomatkarte der 58-Jährigen allerdings noch mehrfach eingekauft haben. Videoaufnahmen belegen das.
12 Jahre Haft, einmal rechtskräftig
Der Schöffensenat entschied zwar im Zweifel nicht auf Raub, sondern auf Diebstahl, hatte aber keinerlei Zweifel am sonstigen Geschehen. Insbesondere die Aussagen des Opfers sei sehr schlüssig und glaubwürdig gewesen. Die Richterin prangerte das "unglaubliche und unnotwendige Maß an Gewalt" an. Der Rumäne und der Italiener wurden zu je zwölf Jahren Haft verurteilt.
Mildernd wurde die Sicherstellung eines Teils der Beute und der teilweise Beitrag zur Wahrheitsfindung sowie der bisher ordentliche Lebenswandels des Italieners gewertet. Dieser nahm das Urteil nach Beratung mit seinem Verteidiger an, das nach dem Rechtsmittelverzicht der Staatsanwaltschaft bereits rechtskräftig ist. Bedenkzeit erbat sich hingegen sein Schwager, dessen Bewährung für eine dreimonatige Haftstrafe ebenfalls widerrufen wurde. In diesem Fall gab der Ankläger keine Erklärung ab.