Wien-Attentat: Waffenvermittler steht am 30. Jänner vor Gericht
Am 30. Jänner entscheidet das Wiener Oberlandesgericht (OLG), ob es bei lebenslanger Haft für den Waffenvermittler des Wien-Attentäters bleibt. Das teilte OLG-Sprecher Reinhard Hinger am Freitag auf APA-Anfrage mit. Der 33-Jährige war im vergangenen Februar von Geschworenen am Wiener Landesgericht wegen Beteiligung an mehrfachem Mord und Vergehen nach dem Waffengesetz sowie dem Kriegsmaterialgesetz schuldig erkannt worden.
Dafür setzte es die Höchststrafe, obwohl das Gericht davon ausging, dass der Tschetschene weder der radikalislamistischen Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) angehörte noch in die laut Staatsanwaltschaft von den anderen fünf Angeklagten gebildete terroristische Vereinigung eingebunden war.
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Strafmaß wird geprüft
Während der Prozess gegen die fünf anderen Männer aus formalen Gründen in Teilen wiederholt werden muss, ist das im Fall des 33-Jährigen Mannes, der dem Attentäter die Schusswaffen samt Munition vermittelt hatte, nicht mehr erforderlich. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte in seinem Fall im Dezember in vollem Umfang die vom Erstgericht gefällten Schuldsprüche.
Dass er sich mit der Vermittlung der vom Attentäter beim Anschlag verwendeten Waffen der Beitragstäterschaft am mehrfachen Mord - bei dem Terror-Akt in der Innenstadt waren vier Passantinnen und Passanten ums Leben gekommen - schuldig gemacht, ist damit unumstößlich. Der OGH wies die Nichtigkeitsbeschwerde des Mannes als unbegründet zurück.
Offen ist für den 33-Jährigen damit nur mehr, ob er tatsächlich eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen muss. Seine Strafberufung wies der OGH dem OLG zu.