Chronik/Wien

Stadtrechnungshof: Rasche Sanierung im Wiener Gänsehäufel ist überfällig

Kein anderes Bad zieht so viele Besucher an wie das Gänsehäufel im 22. Bezirk. Das beliebteste Freibad Wiens steht unter Denkmalschutz und ist Kult. Damit es das auch bleibt, wäre eine Sanierung überfällig, wie ein am Montag veröffentlichter Bericht des Stadtrechnungshofs anregt. Aus technischer und hygienischer Sicht konnten keine Mängel festgestellt werden, 20 Jahre nach der letzten Generalsanierung regt man jedoch eine erneute Modernisierung an.

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Anfang der 2000er-Jahre wurde das unter Denkmalschutz stehende Bad zuletzt generalsaniert, die vergangenen Jahre haben jedoch erneut Spuren hinterlassen. Bereits 2019 beauftragte die MA 44 (Bäder) ein Architekturbüro mit einer detaillierten und umfassenden Schadensaufstellung.

Mit den Arbeiten sollte mit Ende der Badesaison 2022 begonnen werden. Zu einer Auflage der Vergabeunterlagen kam es jedoch bis heute nicht, kritisiert der Bericht.

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Positiv hervorgehoben wird, die "verantwortungsbewusste Herangehensweise der MA 44" beim Umgang mit Schäden. Kritisiert wird aber, dass die Sanierungsunterlagen durch den langen Planungszeitraum von fünf Jahren inzwischen überholt sind.

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Neben den unumgänglichen Bemühungen zur Sicherstellung der Finanzierung wären zuvor die Unterlagen zu aktualisieren. Empfohlen wird unter anderem die Sanierung der Duschen, Arkaden, des Uhrturms oder der Kabinenblöcke.

Laut MA 44 wurden Betonsanierungen bereits in Angriff genommen, die Vergabe für die Sanierung der Turmkabinen sei für Frühjahr 2024, die Sanierung für 2025 geplant.

  • Das Gänsehäufel wurde 1907 auf einer Schotterinsel in der Alten Donau errichtet und nach der Zerstörung im Zweiten Weltkrieg wiederaufgebaut. Im Jahr 1950 folgte die Eröffnung.
  • Mit einem Ausmaß von 33 Hektar Landfläche und 65.000 Quadratmeter Naturgewässerfläche ist das Gänsehäufel das größte städtische Oberflächengewässerbad.
  • Anfang der 2000er-Jahre wurde das unter Denkmalschutz stehende Bad generalsaniert.
  • 2019 wurde eine Architekturbüro mit einer detaillierten Schadensaufnahme beauftragt, zu einer Auflage der Vergabeunterlagen kam bis heute nicht.

Ein weiterer Bericht befasst sich mit der Gewaltprävention der MA 11 (Kinder-und Jugendhilfe) und Vorgehen bei Verdachtsfällen von körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt. In Wien muss seit Ende 2023 jeder Kindergartenbetreiber ein Kinderschutzkonzept vorweisen, seit Anfang 2024 werde diese auch behördlich kontrolliert. Auslöser für die Maßnahmen waren Missbrauchsverdachtsfälle, die 2022 bekannt wurden.

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Genauer geprüft wurden dokumentierte Verdachtsfälle in den Jahren 2020 bis 2022, daher vor der Einführung der neuen Schutzkonzepte.

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Ein laut Bericht "bemerkenswerter" Fall betraf einen verspätet gemeldeten Vorwurf eines sexuellen Übergriffes zwischen Minderjährigen in einer sozialpädagogischen Einrichtung.

Fehlende Strafregisterauszüge bei der Security

Die MA 11 hatte für die Einrichtungen einen externen Security-Dienst beauftragt, welcher Aufgaben übernahm, für die eigentlich Sozialpädagogen zuständig gewesen wären.

Infolgedessen kam es zu einem gemeinsamen nächtlichen Aufenthalt von zwei Minderjährigen in einem Zimmer ohne Kenntnis des diensthabenden Sozialpädagogen. Später erhob eine Minderjährige Vorwürfe gegen den anderen Beteiligten, was in weiterer Folge zu einer Strafanzeige führte.

Positive Schritte bei Präventionsarbeit  

Der Stadtrechnungshof empfiehlt, beim Einsatz von externem Personal deren Aufgabenbereich klar zu definieren. Bemängelt wird, dass für die Security-Mitarbeiter offenbar keine Strafregisterbescheinigung vorlag. Dieser sollte laut Prüfern künftig Voraussetzung sein und eingefordert werden.

Das abschließende Ergebnis der Prüfung: Alle untersuchten Vorwürfe zogen Erhebungsschritte der MA 11 nach sich. Kritisiert wird jedoch, dass die Meldungen an die aufsichtsbehördlich zuständige Gruppe "Recht" teilweise verspätet erfolgten und die von der Abteilung eingeforderten Maßnahmen nicht konsequent genug umgesetzt worden waren.

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Empfohlen wird eine konsequente Umsetzung sowie gesetzte Schritte vollständig und zeitnah zu dokumentieren. Was die Prävention betrifft: Laut Prüfern konnten im Untersuchungszeitraum zahlreiche Maßnahmen der Gewaltprävention im Bereich der Personalauswahl sowie der Aus- und Fortbildung festgestellt werden.

Genau angesehen haben sich die Prüfer auch die psychiatrische Versorgung von Erwachsenen in Wien, speziell die Leistungen des Kuratoriums für Psychosoziale Dienste von 2019 bis 2022. Der letzte Stadtrechnungshofbericht zeigt eklatante Versorgungsmängel im Bereich der Kinderpsychiatrie auf.

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Geprüft wurden auch geplante sowie umgesetzte Maßnahmen im Rahmen des Psychiatrischen und Psychosomatischen Versorgungsplans 2030 (PPV). Für dessen Umsetzung gab es eine massive Erhöhung der finanziellen Mittel seitens der MA 15 (Gesundheitsdienst) im Jahr 2022. Weitere Mittel kommen von der ÖGK, die jedoch deutlich gesunken sind.

ÖGK trägt weniger Kosten

Der jährliche pauschale Finanzierungsanteil der ÖGK wurde zuletzt im Jahr 2018 auf drei Millionen Euro erhöht. Aufgrund der deutlichen Erhöhung der Mittel durch die Stadt verminderte sich der Finanzierungsanteil der ÖGK sukzessive von rund 12,0 Prozent im Jahr 2019 auf rund 7,2 Prozent im Jahr 2022. Nach Angaben des Kuratoriums für Psychosoziale Dienste seien im Jahr 2021 Verhandlungen zur Erhöhung zwar eingeleitet worden, wurden jedoch nicht weiterverfolgt.

Der Rechnungshof empfiehlt, die Gespräche mit der ÖGK erneut aufzunehmen und die zuletzt im Jahr 2018 geänderte Finanzierung anzupassen.