OLG reduzierte fünfjährige Haft für Seisenbacher um zwei Monate
Die fünfjährige Haftstrafe für Ex-Judoka Peter Seisenbacher ist am Donnerstag am Wiener Oberlandesgericht (OLG) um zwei Monate auf vier Jahre und zehn Monate reduziert worden. Der zweifache Olympiasieger war im vergangenen Dezember am Wiener Landesgericht verurteilt worden, weil er nach seiner aktiven Karriere als Trainer in einem Wiener Judo-Verein zwei unmündige Mädchen missbraucht hatte.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte den Schuldspruch des zweifachen Judo-Olympiasiegers bereits im April bestätigt, nun war am OLG über die Strafberufung verhandelt worden. Der Strafrahmen reichte von einem bis zu zehn Jahren.
Verfahrensstillstand
Verteidiger Bernhard Lehofer hatte zahlreiche Milderungsgründe vorgebracht: Die lange Verfahrensdauer von drei Jahren sei nicht mildernd gewertet worden. Sein Mandant hätte sich letztlich deswegen in einer Kurzschlusshandlung zur Flucht entschlossen. „Man sollte ihn nicht nur an diesen Taten, sondern an seinem Lebenswerk messen“, brachte der Jurist vor.
Es gebe kaum jemanden, der dem österreichischen Sport so viel gegeben und tausende Kinder zu Bewegung animiert habe. „Ich bitte, das Gesamtpaket Seisenbacher zu würdigen und nicht nur für das, wofür er verurteilt wurde“, sagte der Verteidiger. Zudem seien ihm seine Opfer teilweise noch gewogen.
Gerade dies ließ der Richtersenat nicht gelten, sondern wies in der Urteilsbegründung ausdrücklich darauf hin, dass Seisenbacher diese Stellung als Bezugsperson ausgenutzt und die Kinder in eine Abhängigkeit gebracht habe, durch die alles so lange verborgen bleiben konnte. Auch sein sportliches Leben sei kein Milderungsgrund. Dies treffe jedoch auf den Verfahrensstillstand zu, wofür zwei Monate Reduktion der Haftstrafe angemessen wären. „Eine bedingte Strafe ist aber abseits jeglicher Reichweite“, betonte die vorsitzende Richterin.
Lehofer hätte sich, wie er nach der Verhandlung sagte, eine größere Reduktion gewünscht. Seisenbacher selbst, der die Anschuldigungen stets zurückgewiesen hatte, äußerte sich während und nach der Berufungsverhandlung nicht.
Sexueller Missbrauch
Den gerichtlichen Feststellungen zufolge hatte das einst gefeierte Sportidol erstmals 1997 ein Kind körperlich bedrängt. Die Betroffene war damals neun Jahre alt. Von 1999 an kam es zu geschlechtlichen Handlungen, die sich bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres der Betroffenen wiederholten.
Ab Sommer 2004 machte sich der Ex-Judoka an ein damals 13 Jahre altes Mädchen heran, das er ebenfalls als Trainer in der Kindergruppe in seinem Judo-Verein betreute. Auch mit diesem Mädchen kam es zu sexuellen Handlungen. Zuvor hatte Seisenbacher auf einem Judo-Sommerlager im August 2001 versucht, einer damals 16-Jährigen näher zu kommen. Die 16-Jährige wehrte ihn ab, dieser Vorgang wurde daher von der Justiz als versuchter Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses qualifiziert.