E-Scooter-Fahrer in Wien 1.559-mal abgestraft
Telefonieren beim Lenken, Befahren des Gehsteis oder Missachtung des Rotlichts. Insgesamt 1.559-mal ist die Wiener Polizei zwischen Oktober 2018 bis August 2019 wegen E-Scootern aktiv geworden.
Neben 549 Organmandaten (etwa Verstöße gegen Fahrradverordnung), wurden 513 Anzeigen ausgestellt (103-mal wegen alkoholisierten Fahrens, 6-mal wegen Fahrens unter Suchtgifteinfluss). Des Weiteren gab es 60 Verkehrsunfälle mit Personenschaden, 7 Verkehrsunfälle mit Sachschaden und 32 sonstige Interventionen (darunter: Befahren einer Grünanlage).
Um mehr Ordnung in das derzeitige E-Scooter-System zu bringen, wird morgen, Freitag, ein E-Scooter-Gipfel stattfinden. Die zuständige Magistratsabteilung 65 (Rechtliche Verkehrsangelegenheiten) wird sich mit den Anbietern von Leih-E-Scootern zusammensetzen.
Gehsteigproblematik
Die grüne Vizebürgermeisterin Birgit Hebein meinte dazu: „Ich werde mich als Erstes der Herausforderung widmen, dass es Probleme mit dem Abstellen der E-Scooter gibt."
"Die Nutzerinnen und Nutzer stellen die Fahrzeuge viel zu oft auf schmalen Gehsteigen ab und behindern damit die Fußgängerinnen und Fußgänger. Hier ist rascher Handlungsbedarf gegeben", sagte Hebein. Eine Variante, die intensiv überlegt wird, ist die Schaffung von eigenen Abstellbereichen für E-Scooter.
"Mir ist dabei besonders wichtig, dass diese Abstellzonen den FußgängerInnen und RadfahrerInnen möglichst keinen Platz wegnehmen. Bis die rechtlichen und baulichen Rahmenbedingungen klar sind, wird es noch ein paar Wochen dauern."
In Wien sind gegenwärtig zehn Anbieter von Leih-E-Scootern akkreditiert. Aktuell sind 8.892 derartige Fahrzeuge markiert. Über die Anzahl derer, die tatsächlich auf den Straßen unterwegs sind, kann keine Angabe gemacht werden, da dies im Verantwortungsbereich der Betreiber liegt.
Beschwerden aus der Bevölkerung
Zusätzlich gab es im Jahr 2019 aus der Bevölkerung 1.015 Beschwerden über verschiedene Kanäle der Stadt Wien. Die Gründe waren allgemeine Beschwerden, Beschwerden über unrichtige Abstellung und unrichtige Nutzung.
In über 300 Beschwerdefällen war ein umgehendes Einschreiten erforderlich. Das heißt, die Betreiber wurden umgehend zur Entfernung der E-Scooter aufgefordert. Die Scooter waren etwa auf dem taktilen Blindenleitsystem, im Bereich von Schutzwegen oder auf Gehsteigen, die schmäler als 2,5 Meter sind, abgestellt.