Zwei Männer in Vorarlberg wegen Mordversuchs vor Gericht
Wegen versuchten Mordes müssen sich seit Donnerstagvormittag zwei Männer im Alter von 21 und 49 Jahren vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, im August des Vorjahres mit einem Klappmesser auf einen 45-Jährigen losgegangen zu sein. Vorausgegangen war ein Streit in einem Table Dance-Lokal in Bregenz. Das Urteil wird voraussichtlich am Freitag fallen.
Die beiden Angeklagten nahmen in dem Table Dance-Lokal an einer Geburtstagsfeier teil, die aber in Streit unter den Gästen der Bar ausartete. Der 21-Jährige und der 49-Jährige legten sich mit dem 45-Jährigen an, der alkoholisiert war.
Als der 45-Jährige aus dem Lokal flüchtete, verfolgten ihn die zwei Angeklagten durch die Bregenzer Innenstadt. Staatsanwältin Konstanze Manhart zufolge riss das Duo den Mann zu Boden, der 21-jährige Hauptangeklagte soll zugestochen haben, nachdem ihm der 49-Jährige das Messer gereicht habe.
Messer in Brunnen gewaschen
Als der 45-Jährige abermals flüchten wollte und sich aufrappelte, hat der 21-Jährige laut Anklage ein weiteres Mal zugestochen. Verletzt wurde der 45-Jährige dabei am Oberbauch. Er blieb anschließend in einer Blutlacke liegen.
Die beiden Angeklagten wuschen ihre blutverschmierten Hände und das Klappmesser unterdessen in einem Stadtbrunnen. Nachdem sie das Messer auf dem Dach einer Telefonzelle deponiert hatten, gingen sie ins Lokal zurück.
Während Manhart von einem "Zufall" sprach, dass der 45-Jährige überlebt habe, wies die Verteidigung jegliche Mordabsicht zurück. "Das war nie und nimmer Mord", sagte der Verteidiger des Erstangeklagten, es habe sich um Körperverletzung gehandelt.
Hätte sein Mandant töten wollen, hätte er mit viel größerer Gewalt zugestochen. Der Verteidiger des Zweitangeklagten erklärte, dass im Fall seines Mandanten lediglich festgestellt wurde, dass er einen "Gegenstand" übergeben habe, von einem Messer sei nicht die Rede gewesen.
Für den auf Donnerstag und Freitag anberaumten Prozess wurden zehn Zeugen geladen. Gerichtsmediziner Walter Rabl wird sein Gutachten erst am Freitag erläutern, damit war ein Prozessende bereits am Donnerstag ausgeschlossen.