Chronik/Österreich

Wahlbehörde entscheidet: VP-Liste „MATTLE“ behält Platz eins

2018 waren die Schwarzen bei den Landtagswahlen unter der Kurzbezeichnung VP Tirol angetreten und mit 17 Mandaten klar auf Platz eins gelandet. Der hätte der Volkspartei auch Platz eins bei den kommenden Landtagswahlen gesichert – zumindest bei der Reihung der antretenden Parteien auf dem Stimmzettel.

Doch die VP sorgte mit der Umbenennung ihrer Liste auf „MATTLE“ – nach dem neuen Spitzenkandidaten Anton Mattle – für gehörige Verwirrung und die Frage, ob sie nun formal als neue Wählergruppe zu werten sei. Das hätte sie am Stimmzettel auf den letzten Platz zurückgespült. Das ist nun vom Tisch. Denn am Mittwochnachmittag gab die Landeswahlbehörde ihren Sanktus.

Mehrheitsverhältnisse

Die setzt sich neben drei Richtern aus Parteivertretern zusammen. Die VP Tirol hat mit ihren fünf Abgesandten in dem zwölfköpfigen Gremium keine Mehrheit. Doch bereits am Vormittag war klar, dass es die geben wird.

Denn SPÖ-Chef Georg Dornauer, der im Vorfeld Bedenken angemeldet hatte, ob ohne Umreihung der Volkspartei eine Wahlanfechtung droht und Verfassungsjurist Heinz Mayer mit einer Prüfung beauftragt hatte, kündigte im Vorfeld der Sitzung an:

„Aufbauend auf dem von uns gewissenhaft eingeholten und nun vorliegenden Gutachten werden wir als SPÖ der Reihung mit der Liste MATTLE auf Platz 1 heute die Zustimmung erteilen.“ Damit war eine Mehrheit zugunsten der VP gesichert.

Tirols FPÖ-Chef Markus Abwerzger ortete eine „bedingungslose Unterwerfung von Dornauer gegenüber der ÖVP“. Ihm bekannte Auszüge aus dem Gutachten – so der Politiker, der im Zivilberuf Anwalt ist – würden belegen, „dass die Gefahr eine Wahlanfechtung erhöht besteht“. Die SPÖ sei offenbar „nicht mal mehr fähig ein selbst eingeholtes Gutachten sinnerfassend zu lesen.“

VP bleibt VP

Wie die Abstimmung – auch die Grünen haben einen Sitz im Gremium – im Detail ausgegangen ist, bleibt geheim. Die Landeswahlbehörde kam jedoch zum Schluss, dass es ausreichend Kontinuität zwischen der VP-Wahlgruppe von 2018 mit der „MATTLE“-VP gibt und sie Platz eins am Stimmzettel behält.

Inhaltlich stützt sich die Landeswahlbehörde auf die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes, hieß es vom Land:

Argumentation der Landeswahlbehörde

Demnach sei die Frage, "ob es sich bei einer Wählergruppe um die Nachfolgerin einer bereits in einem allgemeinen Vertretungskörper vertreten Wählergruppe handelt, anhand einer wertenden Gesamtschau aller einschlägigen Aspekte – Lang- und Kurzbezeichnung der Wählergruppe,  personelle Aspekte (unterstützende Abgeordnete, Wahlwerber, Zustellungsbevollmächtigte), hinter der betreffenden Wählergruppe stehende politische Partei, Übereinstimmen von Grundelementen der Wahlprogramme – zu beurteilen".

In einer Gesamtschau ergab die Beurteilung durch die Landeswahlbehörde, dass  in Bezug auf die Wählergruppe „Anton Mattle Tiroler Volkspartei (MATTLE)“ die für eine Kontinuität zur im zuletzt gewählten Landtag vertretenen Wählergruppe „Landeshauptmann Günther Platter Tiroler Volkspartei (VP TIROL)“ sprechenden Kriterien deutlich überwiegen.