Über 7.000 Unterschriften für das Kärntner Seenvolksbegehren
„Es ist das erste Volksbegehren in Kärnten seit mehr als 30 Jahren.“ Walter Polesnik holt sichtlich stolz einen Flyer aus seiner Ledertasche. Zwei Jahre lang wurden Tausende Unterstützungserklärungen gesammelt. Kommenden Montag wird ein Ansuchen bei der Kärntner Landesregierung gestellt. Nachdem der bürokratische Prozess abgeschlossen ist, steht dem Volksbegehren im nächsten Jahr nichts im Wege. Das Ziel ist klar: mehr See für alle. „Die öffentlichen Seegrundstücke gehören uns allen,“ so Gerhard Godescha, neben Polensik der zweite Initiator. Der Ausverkauf von Seeufergrundstücken habe in der letzten Zeit rapide zugenommen. Damit sahen sich die beiden zum Handeln gezwungen.
Forderungen
Konkret wollen die Initiatoren vier Punkte in der Landesverfassung verankert sehen (siehe Kasten).
Nach der Einreichung hat die Landeswahlbehörde einen Monat Zeit, um zu überprüfen, ob sie die Anforderungen für ein Volksbegehren erfüllt sehen. Dann wiederum sind 7.500 Unterschriften inklusive der jetzt gesammelten Unterstützungserklärungen notwendig, um das Volksbegehren erfolgreich durchzubringen.
Es wäre das vierte landesweite Volksbegehren in Kärnten. In den 1980er Jahren wurde das letzte durchgeführt.
An den Unterschriften dürfte das Unterfangen nicht scheitern: 2.000 Unterschriften sind mindestens nötig, damit ein landesweites Volksbegehren beantragt werden kann. Am 16. Dezember werden die Initiatoren der Wahlbehörde in Klagenfurt ihre gesammelten Unterschriften vorlegen. Zwar wollen sich Godescha und Polesnik nicht ganz in die Karten blicken lassen.
„Per Post gekommen“
Einen kleinen exklusiven Einblick lassen die beiden schließlich doch zu. „ Wir haben jetzt noch nicht alle gezählt, die diese Woche mit der Post gekommen sind. Im Moment sind wir bei über 7.000. Ob wir die notwendigen 7.500 Unterschriften schon erreicht haben, können und werden wir erst am Montag bekannt geben“, so Polesnik. Das heißt: Sollten die 7.500 am Montag erreicht werden, ist damit nicht nur der Antrag für ein Volksbegehren geschafft, sondern auch die Zahl der nötigen Unterschriften dafür.
„Das Prozedere ist nicht gerade das einfachste, viele Gemeinden waren mit dem Ablauf überfordert“, schildert Polesnik. Am Ende des Tages zählen nur die Unterschriften, die dem Leiter der Kärntner Wahlbehörde persönlich übergeben werden.
Bis Montag kann noch unterschrieben werden. Unterschreiben darf jeder österreichische Staatsbürger, der älter als 16 Jahre alt ist und seinen Hauptwohnsitz in Kärnten hat.