"Tod wäre vermeidbar gewesen": Herzinfarkt zu spät behandelt?
„Es geht mir so beschissen. Ich glaube, ich krepiere“, sagte Barbara A. am Telefon zu ihrem Mann.
Es waren die letzten Sätze, die der Grazer von seiner Frau hörte: Die 63-Jährige starb vor Kurzem nach einem Herzinfarkt. Dies hätte verhindert werden können, glauben der Witwer und die drei Söhne: Sie brachten mithilfe von Anwältin Karin Prutsch eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung ein.
Sie richtet sich formell gegen „unbekannte Täter“, faktisch gegen Sanitäter des Roten Kreuz Steiermark: Karl A. holte die Rettung, weil seine Frau zusammengebrochen sei, über Schmerzen und Übelkeit klagte.
Einsatzbestätigung gefordert
Dennoch sei sie nicht ins Spital gebracht worden, hält Prutsch fest: Laut der Sanitäter sei dies „wegen der aktuellen Covid-19-Fälle“ nicht möglich gewesen. Bezeichnend sei, dass die Sanitäter „A. aufgefordert haben, eine Bestätigung des Rettungseinsatzes zu unterschreiben“.
Stunden später wurde A. doch eingeliefert, ein Herzinfarkt wurde diagnostiziert. Sie starb jedoch nach der Notoperation. Prutsch vermutet eine grob fahrlässige Handlung, A.s „Tod wäre vermeidbar gewesen“: Der Herzinfarkt hätte früher behandelt werden können, wäre sie rechtzeitig in ein Spital gebracht worden. Die Justiz ermittelt.
Revers unterschrieben
Seitens des Roten Kreuz betonte ein Sprecher: Es gäbe keinerlei „Einsatzbestätigungen“, die von Patienten unterzeichnet werden müssten. „Die Patientin hat allerdings einen Revers unterschrieben“, hieß es am Dienstag: Damit würden Patienten bestätigen, dass sie keine Einlieferung wünschen.