Chronik/Österreich

Tag X für Heinz Schaden: OGH entscheidet ab Dienstag

Was im April 2013 mit einer Anzeige der heutigen Grünen Nationalratskandidatin Astrid Rössler angefangen hat, kommt am kommenden Mittwoch im Wiener Justizpalast zu seinem vorläufigen Ende. Da entscheidet der Oberste Gerichtshof (OGH) im Fall von Salzburgs Ex-Bürgermeister Heinz Schaden und weiteren fünf Angeklagten über die Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen im Salzburger Swap-Prozess.

Wie berichtet, droht dem Ex-SPÖ-Politiker neben einer Verurteilung auch das Existenzminimum. Die Stadt Salzburg könnte nach einer Verurteilung Hunderttausende Euro an Anwaltskosten einklagen. „Das wäre schon bitter für mich, da ich 25 Jahre lang für die Stadt gearbeitet habe“, sagte Schaden im KURIER.

Das Verfahren zieht sich bereits seit Jahren. Im Juli 2017 wurden Schaden und alle sechs weiteren Angeklagten wegen Untreue und der Beihilfe dazu verurteilt. Laut dem Urteil ist dem Land Salzburg durch die Übernahme eines Zinstauschgeschäfts (Swap) der Stadt ein Schaden von zumindest drei Millionen Euro entstanden.

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Übernahme von Swaps

Die Übernahme der Swaps sei aufgrund einer politischen Vereinbarung zwischen dem damaligen Bürgermeister Schaden und dem damaligen SPÖ-Landeshauptmann-Stellvertreter Othmar Raus erfolgt. Erst diese Woche sagte Schaden in den Salzburger Nachrichten: „Diesen sogenannten Raus-Schaden-Deal hat es nie gegeben.“ Auch Raus bestreitet den Vorwurf nach wie vor.

Der Stadtchef, der im September 2017 zurücktrat, bekam drei Jahre teilbedingte Haft, davon ein Jahr unbedingt. Raus erhielt zwei Jahre teilbedingt, davon 18 Monate bedingt. Die ehemalige Leiterin des Budgetreferates des Landes, Monika Rathgeber, bekam eine Zusatzstrafe zu einer bereits bestehenden Strafe aus einem anderen Finanzskandal-Prozess von einem Jahr auf Bewährung. Als einzige Angeklagte nahm sie das Urteil an und ging nicht in Berufung.

Stadtpolitik wartet ab

Alle anderen Angeklagten brachten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerden ein. Ihre Chancen auf ein anderes Urteil in der am kommenden Dienstag und Mittwoch öffentlich geführten Verhandlung stehen allerdings nicht allzu gut. Die Generalprokuratur hat als höchste Staatsanwaltschaft der Republik im Mai 2019 dem OGH empfohlen, die Schuldsprüche zu bestätigen. Es wurden keine Fehler in der rechtlichen Beurteilung festgestellt. An diese Empfehlung ist der OGH freilich nicht gebunden.

Wie kam es zu der Anklage? Im U-Ausschuss des Landtags zum Salzburger Finanzskandal wurde der Swap-Deal zwischen Stadt und Land im Frühjahr 2013 zum Thema. Die damalige Ausschussvorsitzende Rössler brachte daraufhin die Anzeige beim Bundesamt für Korruptionsbekämpfung ein. Wenig später nahm die Korruptionsstaatsanwaltschaft ihre Ermittlungen auf.

Für die Stadtpolitik ist der Ausgang des Verfahrens auch abseits von Ex-Bürgermeister Schaden von großer Bedeutung. Der aktuelle Magistratsdirektor ist ebenfalls unter den Verurteilten. Wie es mit ihm und den Anwaltskosten von Schaden weitergehen soll, will die Stadtpolitik am Donnerstag besprechen.

Seinen Ursprung hat der Prozess im September 2007. Da hat das Land sechs negativ bewertete Zinstauschgeschäfte der Stadt übernommen. Öffentlich wurde das erst im Zuge des U-Ausschusses zum Salzburger Finanzskandal im Frühjahr 2013. Damals begannen auch die Ermittlungen.
Anklage gegen Heinz Schaden und sechs weitere Beschuldigte wurde erst im Februar 2017 erhoben. Der Prozess fand dann im Juni und Juli statt, alle Angeklagten wurden verurteilt, sechs von ihnen gingen in Berufung. Im Mai dieses Jahres empfahl die Generalprokuratur die Urteile zu bestätigen.