Chronik/Österreich

Polizist hatte Verkehrsunfall mit fast zwei Promille

Im Beamtendienstrechtsgesetz steht, dass Beamte sowohl im Dienst als auch in ihrer Freizeit alles dafür tun müssen, dass das "Vertrauen der Allgemeinheit" in ihre Tätigkeit erhalten bleibt. Ist das im Zweifel, gibt es ein Verfahren bei der Disziplinarkommission. Dort drohen Strafen bis hin zur Entlassung.

Zumindest theoretisch.

Denn bisher wurde die Höchststrafe noch nie verhängt, egal ob der Beamte wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung, sexueller Belästigung, Mobbings oder Alko-Exzessen verurteilt worden ist. Jedesmal fanden sich ausreichend Milderungsgründe.

Von dieser Milde profitierte auch ein Dienststellenleiter, der im Vorjahr mit knapp zwei Promille mit dem Auto in Schlangenlinien über die Grenze nach Österreich eingereist ist. Kurz danach baute der Mann, der übrigens selbst Planquadrate durchführt, einen Sachschadenunfall, fuhr davon und stoppte später in einer Pannenbucht.

Alarmierten Kollegen log er vor, er müsse dringend in den Dienst. Auch rühmte er sich seiner guten Bekanntschaften zu ranghohen Polizisten. Außerdem habe er ja nur drei Radler getrunken. Darüberhinaus stellte sich heraus, dass er eine falsche Meldeadresse angegeben hatte.

Anwalt des Innenministeriums bat um Milde

Die Bundesdisziplinarkommission folgte dem Wunsch des Disziplinaranwalts des Innenministeriums und beließ es bei einer Geldstrafe von 3600 Euro. Der Beamte darf somit weiter "Dienstführender" bleiben. Obwohl der Polizist laut Urteil auch noch mehrfach gelogen hat, sah man keinen Entlassungsgrund.

Das Verfahren könnte auch Auswirkungen auf ein weiteres Disziplinarurteil haben, das demnächst erwartet wird. Denn der Wiener Kripochef hatte mit 2,6 Promille einen Motorrad-Unfall. Der Brigadier wurde im Oktober still und heimlich pensioniert, sein Verfahren läuft noch.