Mordfall Leonie: Neos für härtere Gangart gegen straffällige Asylwerber
Wiens Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (Neos) kann sich vorstellen, dass straffällige Asylwerber, die nicht abgeschoben werden können, in ihrem Bewegungsspielraum eingeschränkt werden.
Vorbild könne ein Modell im Schweizer Kanton Zürich sein. Dieses sieht vor, dass bestimmte Plätze vom Straftäter nicht mehr aufgesucht werden dürfen. Ein derartiges Modell, so Wiederkehr, brauche einen bundesgesetzlichen Rahmen.
Geführt wird die Debatte vor dem Hintergrund des Mordes an der 13-jährigen Leonie, die Mitte Juni von afghanischen Staatsbürgern getötet worden sein soll. Zumindest einer der mutmaßlichen Täter hätte längst abgeschoben werden können.
Kritik an Bundesbehörden
„Der Fall hat uns zutiefst erschüttert“, sagt Wiederkehr. „Die zentrale Frage ist, warum straffällige junge Erwachsene mit negativem Bescheid nicht abgeschoben werden.“ Man habe gesehen, dass die Bundesbehörden „zu wenig vernetzt sind und zu langsam arbeiten“.
Kritik gab es zuletzt auch an der MA 11, die für die Betreuung des Afghanen verantwortlich war. Die Betreuung, sagt Wiederkehr, sei wichtig. Wenn man sich um die Jugendlichen nicht kümmerte, gäbe es noch viel mehr kriminelles Potenzial und Delikte.
Unmut über ÖVP-Posting
Für Unmut sorgte auch ein Posting von ÖVP-Landesgeschäftsführerin Bernadette Arnoldner, die Leonie als „Opfer eines Systems in Wien“ bezeichnete und eine Gedenktafel forderte, ohne mit den Eltern Kontakt aufzunehmen. Sie hat sich laut Anwalt der Familie nun telefonisch entschuldigt.
In der ÖVP will man nicht von einer Entschuldigung sprechen: Arnoldner habe gesagt, „dass ihr die Aufregung für die Familie leidtut. Aber auch, dass sie es inhaltlich weiterhin für richtig hält, dass wir aktive Gedenkkultur pflegen.“