Chronik/Österreich

Keine Kampfjet-Eskorte für Selenskij über Österreich

Bei seinem Flug von Rom nach Berlin ist der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj einige Sekunden an Österreichs Neutralität erinnert worden. Anders als auf der restlichen Strecke hatte der Airbus A319 der deutschen Luftwaffe im österreichischen Luftraum keine Kampfflieger-Eskorte, bestätigte Bundesheer-Sprecher Michael Bauer der APA. Für den Regierungsflieger selbst war keine konkrete Überfluggenehmigung erforderlich.

"Weder deutsche noch italienische Eurofighter haben österreichisches Staatsgebiet überflogen", sagte Bauer auf APA-Anfrage. Der Airbus hatte den ukrainischen Präsidenten am Samstagabend in Rom abgeholt und nach Berlin gebracht. Wie die deutsche Luftwaffe mitteilte, starteten zusätzlich zwei Eurofighter vom Fliegerhorst Lechfeld in Bayern "und eskortierten ihn sicher nach Berlin". Bauer sagte dazu, dass die Flugbewegungen vom Bundesheer beobachtet worden seien. Die italienischen Kampfflugzeuge hätten vor der österreichischen Grenze abgedreht, die deutschen im eigenen Luftraum übernommen.

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Für den Airbus habe eine "Dauergenehmigung" gegolten. Wenn für sie eine eigene Überfluggenehmigung beantragt worden wäre, hätten auch die Kampfflieger das österreichische Staatsgebiet überqueren können. "Es hätte nichts dagegen gesprochen", so Bauer. Er verwies darauf, dass es mehrmals täglich Überflüge von Militärflugzeugen anderer Länder gebe. Allein im Vorjahr seien es 6.550 Überflüge gewesen. Keine Genehmigung gebe es für Überflüge kriegsführender Staaten.

Kontrolliert wird der zivile Luftverkehr übrigens schon ab dem Brenner von der Deutschen Flugsicherung (DFS). "Ich kann bestätigen, dass die Deutsche Flugsicherung die Flugverkehrskontrolle innehat", sagte DFS-Sprecher Arved Saur der APA auf Anfrage. Der Nord-Süd-Verkehr über Tirol sei "aufgrund der kurzen Strecke und der geringen Flugzeit im österreichischen Luftraum" an die DFS "delegiert", erläuterte Austro-Control-Sprecher Markus Pohanka.

Diese international übliche Praxis - so kontrolliere die Austro Control Teile des slowenischen und ungarischen Luftraums - habe praktische Gründe, sagte Pohanka. Schon die Übergabe zwischen den Flugsicherungen per Funk könnte in solchen Fällen länger dauern als der Überflug selbst.

Zugleich bestätigte er, dass auch zivile Flugzeuge der deutschen Luftwaffe eine sogenannte "Diplomatic Cleareance" des Verteidigungsministeriums in Wien benötigen. Laut Bauer gilt in diesem Fall eine Dauergenehmigung. Einzelgenehmigungen brauche es für militärische Flugzeuge.