Infiziert aus dem Haus: Ermittlung wegen fahrlässiger Tötung
"Man wird sehen, ob man die Kausalität da feststellen kann“, grübelt Tina Frimmel-Hesse, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Klagenfurt: Erstmals überhaupt ermittelt eine Anklagebehörde in Österreich wegen des Verdachts auf grob fahrlässige Tötung durch Ansteckung mit dem Coronavirus.
"In der Konstellation hatten wir das noch nie“, betont Frimmel-Hesse am Dienstag. Demnach untersucht die Staatsanwaltschaft Vorwürfe gegen eine Frau, die im Dezember wegen einer Corona-Infektion in Quarantäne und behördlich abgesondert war. Sie hätte ihre Wohnung nicht verlassen dürfen, allerdings wird ihr genau das vorgeworfen. Jedenfalls soll sie zumindest im Stiegenhaus des Mehrparteienwohnhauses gesehen worden sein. Allein das würde bereits für Ermittlungen wegen des Verdachts der vorsätzlichen Gemeingefährdung durch übertragbare Krankheiten reichen.
Doch der Vorwurf greift weiter: Mitte Jänner starb ein Nachbar der Verdächtigen – der Pensionist hatte sich ebenfalls mit Corona infiziert. Hier haken die Angehörigen des Kärntners ein: Sie vermuten, dass er im Stiegenhaus von jener Frau angesteckt worden sein könnte, die ihre Wohnung eigentlich gar nicht verlassen hätte dürfen. Nach einer entsprechenden Anzeige zunächst bei der Gesundheitsbehörde wurde die Justiz aktiv, bestätigt Frimmel-Hesse einen Bericht der Kleinen Zeitung.
Der Fall ist juristisches Neuland, die Beweisführung wäre im Fall einer Anklage aufsehenerregend: Der Gutachter müsste den Tod des Pensionisten ausschließlich auf die Corona-Infektion zurückführen können.
DNA-Abgleich möglich
Die Staatsanwaltschaft hat vorerst die Obduktion des Todesopfers angeordnet. Es könnten aber noch weitere, spezifischere Untersuchungen nötig sein, sollte sich aus dieser gerichtsmedizischen Expertise keine klare Antwort ergeben, etwa ein DNA-Abgleich, wie die Behördensprecherin schildert. Langwierig wird das Verfahren auf jeden Fall, das Gutachten soll „frühestens Ende März“ vorliegen, schildert Frimmel-Hesse.
Sollte es zu einer rechtskräftigen Anklage kommen, drohen der Verdächtigen bei Verurteilung wegen grob fahrlässiger Tötung bis zu drei Jahre Haft.