Ex-Formel-1-Rennstallbesitzer Walter Wolf im Patria-Prozess freigesprochen
Der frühere austro-kanadische Unternehmer und ehemalige Formel 1-Rennstall-Besitzer Walter Wolf hat sich am Montag am Wiener Landesgericht einem Strafprozess im Zusammenhang mit der Patria-Affäre und der Hypo Alpe Adria gestellt. Der inzwischen 82-Jährige war lange Zeit aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig, nunmehr war seine Verhandlungsfähigkeit wieder gegeben. Wolf und sein Verteidiger Markus Singer stellten die inkriminierten Vorwürfe in Abrede.
In der Causa Patria wurde der 82-Jährige rechtskräftig freigesprochen, nachdem Staatsanwalt Bernard Löw die Anklage in diesem Punkt zurückgezogen hatte. Es sei „keinesfalls zu erwarten, dass es zu einem Schuldspruch kommen könnte“, begründete Löw seine Entscheidung. Er beantragte daher einen Freispruch, der Schöffensenat leistete dem nach kurzer Beratung Folge.
In dieser Sache war es um Schmiergeld-Zahlungen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro nach Slowenien aus dem Jahr 2007 gegangen, mit denen der finnische Rüstungskonzern Patria einen 278 Mio. Euro schweren Auftrag über 135 Radpanzer an Land ziehen wollte. Wolf war ursprünglich verdächtigt worden, dabei insofern seine Hände im Spiel gehabt zu haben, als er über hervorragende Kontakte zu politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsträgern in Slowenien verfügte. Diese habe er walten lassen und außerdem seine Konten zur Verfügung gestellt, um das Geld zu „verteilen“. Dergestalt habe er sich an einer kriminellen Vereinigung bzw. kriminellen Organisation beteiligt.
Allerdings hatte der Staatsanwalt schon in seinem Eröffnungsplädoyer eingeräumt, dass sämtliche anderen angeblichen Mitglieder dieser kriminellen Organisation - ein Rüstungslobbyist und drei weitere Männer - bereits im Jahr 2013 in Wien rechtskräftig von diesem Vorwurf freigesprochen wurden. Für den Verteidiger war die Anschuldigung, Wolf könnte Teil eines kriminellen Netzwerkes gewesen sein, grundsätzlich absurd: „Der Herr Wolf konnte damals weder Emails noch SMS schreiben.“
Langer Arm der Hypo Alpe Adria
Eine weitere, nun prozessgegenständliche Anklage gegen Wolf betrifft die Zahlung von 240.000 Euro, die die Hypo Alpe Adria 2006 über die Uhrenfirma Jacques Lemans an Wolf geleistet hatte, ohne dass es dafür eine entsprechende Gegenleistung gegeben haben soll. Ein Ex-Hypo-Manager wurde dafür 2016 vom Landesgericht Klagenfurt wegen Untreue verurteilt. Dazu erklärte nun Wolf dem Schöffensenat in Wien, er habe der Hypo um 240.000 Euro ein Grundstück in Istrien verkauft, weil er dringend Geld benötigt hätte, um seine Arbeiter in einem slowenischen Werk bezahlen zu können. Er habe auf schnellem Weg 200.000 Euro erhalten.
Allerdings war im ursprünglichen Kaufvertrag von 400.000 Euro die Rede, wobei Wolf in einer später notariell beglaubigten Bestätigung den Erhalt dieser Summe bekräftigt hatte. Darauf vom vorsitzenden Richter angesprochen, erklärte der 82-Jährige: „Das ist nicht meine Unterschrift.“ Er sei auch nie in Völkermarkt - wo sich das Notariatsbüro befindet - gewesen.
Er habe die Hälfte erhalten, davon die Gehälter seiner Arbeiter bezahlt und sei dann wieder nach Kanada geflogen: „Die Sache war für mich erledigt.“ Das alles sei „so lange zurück, ich kann mich nicht an alles erinnern, ich habe einen Gehirnschlag gehabt“, verwies Wolf auch auf seine angeschlagene Gesundheit.
Dass er sich auf eine Geschäftsbeziehung mit der Hypo Alpe Adria und auf den seinerzeitigen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ) eingelassen habe, sei im Nachhinein betrachtet ein Fehler gewesen. Er hätte den einst erhaltenen Ratschlag „Bleib weg von der Politik und Straßenprostituierten“ beherzigen sollen: „Das war der größte Fehler, dass ich nach Europa zurückkomme und mich einmische.“
Unberechtigter Generalvergleich?
In einer weiteren, dritte Anklage gegen Wolf und einen mitangeklagten Ex-Anwalt - dieser bekannte sich „nicht schuldig“ - geht es um einen Generalvergleich, den Wolf und die Hypo Alpe Adria im Zusammenhang mit einem gescheiterten Hotel-Projekt in Kroatien geschlossen hatten. Die Hypo verpflichtete sich zur Zahlung von einer Mio. Euro, wobei Gelder freigegeben und weitergeleitet wurden, obwohl sie laut Anklage schon verpfändet waren. Wolf, der von der Million über eine ihm zurechenbare Stiftung 900.000 Euro erhalten haben soll, und der mitbeschuldigte Jurist sollen sich dadurch der betrügerischen Krida schuldig gemacht haben.
Wolfs Verteidiger verwies darauf, dass nicht dieser, sondern der liechtensteinische Justizminister in der Stiftung das Sagen gehabt hätte: „Der hat sicher nicht auf Zuruf des Walter Wolf gehandelt.“
Aus gesundheitlichen Gründen müssen aus Rücksicht auf Walter Wolf während der Hauptverhandlung längere Pausen eingelegt werden. Zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt, hielt der Ex-Rennstall-Besitzer fest, er sei Pensionist: „Ich kriege eine Rente von meinen Kindern. 2.000 Euro.“ Vermögen besitze er keines, Schulden gebe es „meines Wissens nicht“. Die Verhandlung wird am 4. Juli fortgesetzt. Am 7. Juli könnte es Urteile geben.