Patria-Krimi: Walter Wolf in Kanada verhaftet

Patria-Krimi: Walter Wolf in Kanada verhaftet
Wolf wurde aufgrund eines slowenischen Haftbefehls festgenommen. Wiener Anwalt will Auslieferung nach Österreich durchsetzen.

In der Mega-Schmiergeld-Affäre um den Kauf finnischer Radpanzer durch die frühere slowenische Regierung hat die Laibacher Justiz jetzt hart durchgegriffen. Ein seit einem Jahr existierender internationaler Haftbefehl gegen den involvierten 76-jährigen Unternehmer Walter Wolf wurde jetzt im Zuge der internationalen Rechtshilfe in Kanada vollzogen. Das bestätigt Wolfs Wiener Anwalt Markus Singer laut APA in einer Aussendung.

Wolf soll krank sein

Die Festnahme des Unternehmers mit österreichischen Wurzeln, der aber nur Staatsbürger von Kroatien, Slowenien und Kanada ist und Reisepässe dieser Länder hat, kam für den Verteidiger überraschend und stößt auf Unverständnis. Denn: Laut Markus Singer sei Wolf "trotz seines kritischen Gesundheitszustandes verhaftet worden". Dabei habe ein anerkannter kanadischer Kardiologe Wolf mehrfach Haftunfähigkeit bescheinigt.

Walter Wolf sei überzeugt, meint sein Rechtsberater, dass der slowenische Haftbefehl „politisch motiviert“ und die „sogenannte Patria-Affäre“ nur „der Vorwand“ sei. „Offenbar waren den - nach Meinung von Walter Wolf - absolut kommunistischen Rechtsstrukturen in Slowenien, sein anti-kommunistischer Kampf und unermüdlicher Einsatz gegen faschistische Tendenzen zu viel.“

Wolf, der den in den vergangenen Jahren abgewickelten Patria-Prozessen aus gesundheitlichen Gründen fernbleiben konnte, sehe sich „als Politikopfer und absolut unschuldig“. Singer: „Er hat in der Patria-Affäre niemanden bestochen und vermittelte nur gepanzerte Fahrzeuge, keine Waffen, gleichermaßen vermittelte er nur zwischen den Geschäftspartnern.“

Die Patria-Affäre

Der slowenische Patria-Korruptionsprozess rund um den Kauf von finnischen Panzern war im Juni 2013 zu Ende gegangen. Der prominenteste Angeklagte, Sloweniens Ex-Premier Janez Jansa, wurde im Zusammenhang mit Schmiergeldzahlungen bei dem 278 Millionen Euro teuren Deal mit dem finnischen Rüstungskonzern Patria, der 2006 während seiner ersten Amtszeit als Regierungschef geschlossen wurde,zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Dem Ex-Regierungschef wurde vorgeworfen, das Versprechen eines finanziellen Vorteils angenommen zu haben, um im Gegenzug Patria beim Ausschreibungsverfahren für die Panzerbeschaffung zum Zuschlag zu verhelfen. Der heute 76-jährige Wolf war als Mittelsmann ebenfalls angeklagt. Den Verhandlungen blieb er aus Gesundheitsgründen fern. Das Kreisgericht in Ljubljana erließ daraufhin 2013 einen Haftbefehl.

Wiener Rüstungsprozess

Im Wiener Patria-Prozess war im April 2013 der Rüstungslobbyist Hans-Wolfgang R. wegen Schmiergeldzahlungen und Steuerbetrugs zu drei Jahren Haft verurteilt worden, davon ein Jahr unbedingt. Richterin Marion Zöllner sah es als erwiesen an, dass R. im Jahr 2007 Schmiergeld in Höhe von mehreren hunderttausend Euro nach Slowenien geschleust hatte, damit dort die von ihm vertretene Rüstungsfirma Patria einen 278 Millionen Euro schweren Auftrag betreffend Radpanzer erhält. Zugleich wurde R. zu einer Finanzstrafe von 850.000 Euro verurteilt, weil er von Patria erhaltene Provisionszahlungen nicht ordnungsgemäß versteuert hatte.

Die drei Mitangeklagten Hans-Peter W., Wolfgang A. und Wilfried K. wurden vom Vorwurf der Industriespionage freigesprochen. Sowohl der Verteidiger Rs. als auch der Staatsanwalt kündigten damals eine Nichtigkeitsbeschwerde und eine Berufung gegen das Urteil an. Die Freisprüche von Wolfgang A. und Wilfried K. sind dagegen rechtskräftig, da keine Seite Rechtsmittel einlegte.

Verfahren in Österreich unterbrochen

Der zweite Hauptangeklagte Wolf war aus gesundheitlichen Gründen nur zu Beginn des Prozesses in Wien erschienen, später aber nicht mehr, wie sein Anwalt Singer dem KURIER bestätigt. Denn: Wolf hatte einen Gehirnschlag erlitten. Wolf wurde "lediglich" die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Ein kriminelle Vereinigung muss aber aus mehr als zwei Personen bestehen. Da der Waffen-Lobbyist Hans-Wolfgang R. diesbezüglich freigesprochen wurde, kann Wolf allein nicht eine "kriminelle Verinigung" gebildet haben. Der Vorwurf löst sich folglich auf.

Doch sein Verteidiger will nun alles unternehmen, dass Wolf im Falle einer Auslieferung durch Kanada nicht nach Slowenien, sondern nach Österreich überstellt wird. "Das Verfahren gegen Wolf ist in Österreich nur unterbrochen", sagt Singer zum KURIER. Auch sei der Wiener Staatsanwalt Volkert Sackmann in der Causa Patria der Leiter der grenzübergreifenden Joint-Investigation-Group. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft Wien laufe das Haupt-Strafverfahren in Sachen Patria aber in Slowenien. Daher werde diesem Verfahren in Sachen Auslieferung der Vorzug gegeben.

Ermittlungen auch in Kroatien

Auch in Kroatien sind laut Verteidiger Markus Singer Ermittlungen gegen Wolf anhängig. "Die rufen mich von Zeit zu Zeit an und fragen nach dem Gesundheitszustand von Wolf", bestätigt Singer dem KURIER.

Walter Wolf wurde 1939 als Sohn eines Deutschen und einer slowenischen Mutter in Graz geboren. Er verbrachte Teile seiner Kindheit in Maribor und spricht auch Slowenisch. 1960 wanderte er nach Kanada aus, wo er im Ölgeschäft ein Vermögen machte. Mitte der 1970er-Jahre wurde er mit seinem Formel-1-TeamWalter Wolf Racing“ international bekannt. 1977 belegte der Südafrikaner Jody Scheckter mit einem Wolf-Boliden in der Weltmeisterschaft hinter Niki Lauda den zweiten Platz. Die Familie von Wolf lebt in Österreich.

Vier ehemalige Spitzenmanager des finnische Rüstungskonzerns Patria, denen die finnische Justiz Bestechung von Geschäftsträgern in Slowenien vorwarf, sind im Jänner 2014 freigesprochen worden. Das Gericht begründete die Freisprüche mit Mangel an Beweisen. Die Affäre geht auf das Jahr 2006 zurück, als Finnland den Zuschlag für die Lieferung von 135 Radpanzern an die slowenische Armee bekommen hatte. „Die Vorwürfe gegen die ehemalige Führung des Rüstungskonzerns Patria sind auf absonderliche Weise vom Gericht in Hämeenlinna zurückgewiesen worden. Das Gericht garnierte die Freisprüche mit dem Kommentar, wonach das Gericht es als erwiesen ansah, dass die Vorwürfe gegen die Angeklagten 'wesentliche Zweifel offen gelassen' hätten" hieß es in finnischen Medien.

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