"Wellenbrecher" kommt für Ostösterreich: Die wichtigsten Punkte zum Lockdown
Nach langen Verhandlungen zwischen Gesundheitsministerium und den östlichen Bundesländern steht jetzt fest: Es kommt ein "Wellenbrecher" - und zwar in Wien, Niederösterreich und im Burgenland. Dort war der Anstieg an Neuinfektionen zuletzt besonders dramatisch.
Das sind die wichtigsten Maßnahmen ab 1. April:
Handel: Mini-Lockdown, dann Zutrittstests
Nun also doch. Lange galt die Maßnahme vor allem bei den Landeshauptleuten als verpönt. Ab dem 7. April wird es allerdings im Krisengebiet in Ostösterreich Zutrittstests auch für den Handel geben nicht, jedoch für die genannten Grundversorger (Supermärkte oder Apotheken). Ähnlich wie beim Friseur oder der Kosmetik benötigt man in Zukunft für die Shoppingtour einen negativen Corona-Test. Diese Eintrittstest für den Handel sollen dann vorerst einmal bis 10.4. bestehen.
Geeinigt hat man sich beim Ostgipfel auf einen "Mini-Lockdown" des Handels, den vor allem Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) wegen des wichtigen Ostergeschäfts verhindern wollte. Die Geschäfte bleiben von Gründonnerstag (1. April) bis zum Dienstag nach Ostern (6. April) geschlossen. Ausgenommen sind, wie bereits bei den vorherigen Lockdowns, Supermärkte oder Apotheken. Für die betroffenen Unternehmen ist ein Umsatzersatz vorgesehen.
Schulen: Keine Präsenz nach Ostern
Bei einem der politisch umstrittensten Themen, der Öffnung der Schulen, gibt es nach Ostern vorerst eine deutliche Verschärfung: Die Ferien werden zwar nicht verlängert, doch es findet bis zum 9. April auch kein Präsenzunterricht in den Schulen statt, sprich: Es gilt Distance Learning – auch für Volksschulkinder.
Bei der Pressekonferenz Mittwochabend kündigte Gesundheitsminister Rudolf Anschober zudem an, dass man am Beginn des Schulalltags nach der Distanz-Woche ein Screening mit PCR-Tests, also dem "Gold Standard" bei der Covid-Testung, vornehmen will.
Wie genau dies passieren soll, das ließ Anschober offen. Die Auswertung von PCR-Tests dauert in der Regel Stunden. Bis zuletzt wurden Volksschüler ja zweimal wöchentlich getestet – allerdings mit Antigen-Tests, also Schnelltests.
Gastro: Schanigärten bleiben zu
Die Öffnung der Schanigärten hat vor allem in Wien zuletzt die öffentliche Debatte dominiert, beim Ostgipfel am Dienstag spielte dieses Thema aber nur noch am Rande eine Rolle. Schon tags davor, beim Treffen der Bundesregierung mit allen neun Landeschefs, wurde fixiert, was lange im Raum stand: Die für 27. März angepeilte bundesweite Öffnung der Schanigärten wird nicht umgesetzt.
Somit wird es in Wien in den nächsten sechs bis acht Wochen nichts mit den bis zu 46 Schanigärten auf öffentlichen Plätzen, die die Stadt geplant hat, um Wirten zu helfen, die aus Platzgründen keinen eigenen Gastgarten aufstellen können.
Die Museen und Ausstellungshäuser in der Ostregion müssen von 1. bis inklusive 6. April ebenfalls zusperren. Den Kultur-Lockdown bestätigte das Kulturstaatssekretariat direkt nach der Pressekonferenz.
Über Ostern zu Hause, Kirchen offen
Wie im harten Lockdown gelten von 1. bis 6. April ganztägige Ausgangssperren. Mit den bekannten Ausnahmen – etwa Arbeiten und Erholungsspaziergänge. Wobei zeitweilig im Raum stand, dass diese Maßnahme gleich für 14 Tage gelten sollte.
Osterfeiern mit haushaltsfremden Personen fallen zur Gänze flach. Erlaubt ist lediglich ein Zusammenkommen mit einer engen Vertrauens- oder Kontaktperson. Von Familienbesuchen oder gar Osterreisen wird dringend abgeraten.
Nachdem kirchliche Feiern zu Ostern möglich sind, haben die Bischöfe der Diözesen Eisenstadt, St. Pölten und Wien verfügt, dass die Gottesdienste unter strengen Auflagen stattfinden dürfen. Die Messen sind so kurz wie möglich und im besten Fall im Freien zu halten. Es gelten FFP2-Maskenpflicht und die Einhaltung des Mindestabstands.
Arbeit: Masken und Testoffensive
Bereits jetzt muss man an vielen Orten, etwa in Öffis und öffentlichen Gebäuden, eine FFP2-Maske tragen. Diese Maßnahme wird ausgeweitet: Künftig gilt in der Ostregion eine generelle FFP2-Maskenpflicht am Arbeitsplatz, sofern mindestens zwei Personen im Raum sind.
Im Vorfeld diskutiert wurde verpflichtendes Arbeiten im Homeoffice, überall dort, wo das möglich ist. Daraus wird jetzt nichts – nicht zuletzt deshalb, weil eine derartige Verpflichtung rechtlich und organisatorisch schwierig umzusetzen wäre. Stattdessen sollen alle Mitarbeiter mindestens einmal pro Woche am Arbeitsplatz getestet werden.
Apropos Tests: Zur Eindämmung der Pandemie plant die Stadt Wien – wie berichtet – die flächendeckende Ausrollung des Gratis-PCR-Gurgeltests für zu Hause. Details dazu sollen am Freitag präsentiert werden.
Grenzen: Zwei Tests pro Woche
Im Osten kommen strengere Grenzkontrollen. Im Fokus stehen der Reiseverkehr und der Personenaustausch mit jenen Staaten, die ein noch höheres Infektionsgeschehen als Österreich aufweisen – etwa Tschechien, Ungarn und die Slowakei.
Verschärft wird auch das Testintervall für Einreisende – beispielsweise Pflegekräfte –, die in Österreich tätig sind. Pendler sollen an der Grenze zwei Mal pro Woche einen negativen Test vorweisen müssen – und nicht, wie zuletzt, ein Mal. Das Testergebnis kann in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden. Für Testergebnisse in anderen Sprachen ist ein ärztliches Zeugnis notwendig.
Reisen innerhalb Österreichs – also in die sechs anderen Bundesländer – bleiben möglich. Beschränkungen gelten (wie schon bisher) nur für jene Hochrisikogebiete, die zur Sperrzone erklärt wurden, etwa Wiener Neustadt.