Nicht nur Supermärkte: Wo ab heute Maskenpflicht besteht
Von Kevin Kada
Der Osterfrieden ist vorbei, die ersten Geschäfte dürfen wieder aufsperren. Allerdings gibt es für die Österreicherinnen und Österreicher einige Neuerungen rund um das Thema Maskenpflicht und das Abstand halten.
Bisher mussten die Schutzmasken nur beim Einkauf in Supermärkten getragen werden und auch da nur in den Märkten, die auch Schutzmasken anbieten. Diese Regelung wurde mit heute verschärft. Nun müssen alle Kunden sowohl Mund als auch Nase in irgendeiner Form bedecken. Neben den bekannten Schutzmasken sind auch Schals erlaubt. Zudem besteht seit heute in allen öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maskenpflicht.
Ausgenommen davon sind nur Kinder bis sechs Jahren. Zudem ist auch in den Öffis ein Abstand von mindestens einem Meter von anderen Fahrgästen einzuhalten.
Fahrgemeinschaft nur mit Maske
Neu hinzu kommt nun auch eine Regelung für Fahrgemeinschaften zwischen Personen, die nicht im selben Haushalt leben: Diese sind nur mit Maske und ein Meter Abstand zulässig. Für eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz braucht es der Verordnung zufolge Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer - sofern die Schutzmasken nicht (wie im Handel) ohnehin vorgeschrieben sind.
Auch das "Betreten öffentlicher Orte" bleibt weiterhin verboten. Zu den fünf Ausnahmen (Notfall, Betreuung und Hilfe, Deckung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, Arbeit und der Bewegung im Freien alleine oder mit Mitbewohnern) kommt nun aber eine weitere dazu: Nämlich das Einkaufen bzw. die Inanspruchnahme jener Dienstleistungen, die bereits wieder angeboten werden dürfen.
Hochzeiten und Begräbnisse
Und schließlich legt die Verordnung auch fest, dass als "notwendiges Grundbedürfnis" auch Hochzeiten (und wie bisher schon Begräbnisse) gelten und daher eine Ausnahme vom allgemeinen Ausgangsverbot rechtfertigen. Beides aber nur im "engen Familiären Kreis".