Chronik/Österreich

Causa Erl: Künstlerin und Kuhn einigen sich auf Vergleich

Auf einen groß inszenierten Auftritt verzichtete Gustav Kuhn am Dienstag vor dem Landesgericht Innsbruck und kam nur in Begleitung seines Anwalts Michael Krüger. Im Juni 2018 war er - damals noch Leiter der Festspiele Erl - mit einer Entourage von schwarz gekleideten Muskelbergen zu einer Verhandlung erschienen.

Der Dirigent hatte den Ötztaler Blogger Markus Wilhelm auf Unterlassung und Widerruf der Vorwürfe von sexueller Nötigung und Vergewaltigung geklagt. Es war der Publizist, der die Causa Erl ins Rollen brachte, die im Fall von Kuhn mündete.

Offener Brief

Der offene Brief von fünf Künstlerinnen, die Kuhn im Sommer vergangenen Jahres anhaltenden Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe während ihrer früheren Engagements vorwarfen, besiegelte letztlich das Ende des Dirigenten in Erl (Es gilt die Unschuldsvermutung).

Eine der Frauen traf am Dienstag nun vor Gericht auf ihren ehemaligen Chef. Die sichtlich angespannte Julia Oesch gab sich vor dem Start der Verhandlung kämpferisch. "Ich bin heute nach Innsbruck gekommen, weil mich der ehemalige Leiter der Tiroler Festspiele wegen Rufschädigung verklagt hat", erklärte sie in einer Stellungnahme vor zahrleichen Medienvertretern.

"Das hindert mich aber nicht daran, weiter Stellung zu beziehen und meinen Beitrag zu leisten, um die Arbeitsbedingungen für Musiker und Musikerinnen zu verbessern", sagte Oesch. Vergangenes Jahr hatte die Mezzosopranistin von einem „massiven sexuellen Übergriff“ durch Kuhn im Jahr 1999 berichtet.

Der klagte sie in weiterer Folge auf Unterlassung und Widerruf. Allerdings nicht wegen dieser Behauptung, sondern viel mehr wegen dem Vorwurf, dass Kuhn Oesch mit einer anderen Rolle als der zugesicherten „bestraft“ habe, nachdem sie in abgewehrt habe. Vor Gericht kam es unter großem Zuschauerinteresse nun zu einem Vergleich.

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Zuvor hatte Kuhns Anwalt Krüger bereits erklärt, dass gegen seinen Mandanten bei der Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen sexuelle Belästigung anhängig sei und Kuhn "zu diesen angeblichen Vorwürfen keine Aussage machen" werde.

"Natürlich würde ich dazu Fragen stellen", machte die Richterin umgehend klar und empfahl abzuwarten, was in einem etwaigen Strafprozess rauskomme. Sie warnte die Streitparteien auch vor der möglichen Länge des Zivilverfahrens: "Dieser Prozess dauert sicher ein Jahr."

Behauptung künftig unterlassen

Angesichts der möglichen Belastung für alle Beteiligten und insbesondere seiner Mandantin schlug Markus Orgler, Anwalt von Oesch, einen Vergleich vor, den die Gegenseite umgehend annahm. Demnach wird Oesch künftig nicht mehr behaupten, dass sie wegen der Weigerung sexuelle Gegenleistungen eine Rolle verloren hat.

Widerrufen muss sie diesen Vorwurf allerdings nicht. Und der Vorwurf des sexuellen Übergriffs durch Kuhn steht ebenfalls weiter im Raum.