Wirbel um Betretungsverbot in St. Pöltner Au
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Die Corona-Krise mit ihren Lockdowns hat auch dazu geführt, dass sich immer mehr Menschen in der Natur aufhalten, um frische Luft zu tanken und auf andere Gedanken zu kommen.
"Gesetzwidrig"
Beliebt bei den St. Pöltnern ist auch jenes Augebiet, das sich im Bereich der Viehofner Seen bis nach Unterradelberg erstreckt. Doch vor kurzem wurde dieses Gebiet zum Sperrgebiet erklärt. Durch zahlreiche Tafeln wird darauf hingewiesen, dass die Wege nicht mehr benutzt werden dürfen. Der Eigentümer droht mit einer Besitzstörungsklage.
"Gerade in Coronazeiten wird hier die Betretung des Naherholungsbereiches für zahllose Bewohner gesetzwidrig untersagt. Hier ist aber noch Bewegung mit Abstand möglich. Da die Wege durch die Au bereits seit Jahrzehnten und Generationen von Sportlern und Spaziergängern genutzt werden, kommt hier sicher 'ersessenes Recht' zur Anwendung", schreibt ein Leser an den KURIER.
Auch das Rathaus ist mit dieser Causa bereits befasst. Mittlerweile, so ein Sprecher, habe es schon ein "klärendes Gespräch" mit der Jägerschaft und dem Grundeigentümer gegeben. Das Problem: Durch die aktuelle Situation seien immer mehr Menschen in der Au unterwegs, dadurch werde das Wild aufgeschreckt. Außerdem würden immer mehr Trampelpfade entstehen, heißt es.
Forstgesetz
Laut Gesetz sind in den betroffenen Auwäldern derartige Betretungsverbote nicht möglich, allerdings wurden die Tafeln auch auf Wiesenflächen aufgestellt. "Hier gelten die Bestimmungen des Forstgesetzes nicht", so ein Sprecher.