Chronik/Niederösterreich/Sankt Pölten

Bordell-Prozess in St. Pölten: "Bin fast in Ohnmacht gefallen"

 

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"Ich bin fast in Ohnmacht gefallen, als mir die Rechnung vorgelegt wurde." Diesen Satz bekamen Kriminalisten zu hören, als sie einen Kunden zu den Vorgängen in einem ehemaligen Bordell in St. Pölten befragten. Dem Mann war eine Rechnung in der Höhe von mehr als 9.000 Euro vorgelegt worden, 18 Flaschen Sekt soll er mit den Prostituierten konsumiert haben.

Einem anderen Gast erging es nicht anders. Er sollte 11.850 Euro bezahlen, in seinem Fall waren es gleich 30 Flaschen Sekt. Von der Nacht selbst hatten beide Kunden Erinnerungslücken. Sie waren, so erzählten sie es den Kriminalisten, eingeschlafen, nachdem sie mit den Damen aufs Zimmer gegangen waren.

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Wurden also in dem Bordell in St. Pölten Kunden betäubt und betrogen? Ja, sagt der Staatsanwalt, der Anklage gegen den ehemaligen Betreiber, einem Kellner und einer in dem Lokal tätigen Frau erhoben hat. Ihnen wird unter anderem schwerer Betrug, schwere Erpressung sowie Nötigung vorgeworfen.

Die Täter sollen immer nach der gleichen Masche vorgegangen sein: Bereits alkoholisierte Gäste wurden auf ein Gratis-Getränk eingeladen, dem Absinth beigemengt war. Daraufhin verfielen die Gäste in einen mehrstündigen komatösen Zustand.

Kreditkarten gestohlen

Nachdem sie wieder bei Bewusstsein waren, wurden Konsumationen und sexuelle Dienstleistungen in Rechnung gestellt. Außerdem sollen die drei Angeklagten (33 und 41 Jahre alt) den Opfern Bargeld, Bankomat- und Kreditkarten gestohlen haben. Dazu kommt, dass die Opfer mit kompromittierenden Fotos erpresst worden sein sollen.

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Stimmt alles nicht, behaupteten am Mittwoch die Angeklagten, die sich "nicht schuldig" bekannten. Ihre Verteidiger führten aus, dass die Kunden über die Preise Bescheid wussten und immer wieder das Etablissement in der Landeshauptstadt aufgesucht hätten. "Das macht doch niemand, der von unseren Mandanten angeblich bedroht worden sein soll", sagten die Anwälte.

Dem Richter beschäftigte am ersten Verhandlungstag vor allem der Umstand, dass der Hauptangeklagte, ein 33-jähriger Russe, in der Einvernahme durch die Kripo ein Geständnis abgelegt hatte, nun von alledem aber nichts mehr wissen will. "Ich hatte zwei Tage nicht geschlafen und zuvor drei Flaschen Whiskey getrunken. Es stimmt nicht, was ich damals gesagt habe", so der Angeklagte.

Ein Urteil wird am kommenden Montag erwartet, es müssen noch zahlreiche Zeugen befragt werden.

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