Kremser Stadtsenat fixierte Datum für Gemeinderatswahl
Aufgrund der jüngsten Wahlrechtsreform sind ab dem 1. Juni nur Wählerinnen und Wähler zur Wahl zugelassen, die ihren Hauptwohnsitz in Krems haben. Diese berechtigten Wählerinnen und Wähler sind am 4. September aufgerufen, einen neuen Gemeinderat zu wählen.
Der Wahltermin hatte erst kürzlich für Kritik der Opposition gesorgt, wie der KURIER berichtete.
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bzw. EU-Bürgerinnen und Bürger, welche spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind wahlberechtigt. Diese müssen auch bis spätestens 6. Juni ihren Hauptwohnsitz in Krems gemeldet haben, um für die Wahl zugelassen zu werden. Zur Wahl kann sich jede oder jeder stellen, die oder der spätestens am Wahltag ihr bzw. sein 18. Lebensjahr absolviert hat.
Das Wählerverzeichnis liegt von Montag bis Freitag, 27. Juni bis 1 Juli, im Rathaus Krems, Zimmer 7, zur öffentlichen Einsichtnahme, welche täglich von 8 bis 12 Uhr und am Dienstag bis 20 Uhr möglich ist, auf. Gegen das Wählerverzeichnis kann innerhalb von zehn Tagen ab Beginn der Auflagefrist Einspruch erhoben werden.
Wahlvorschläge sind bis spätestens 27. Juli, 12 Uhr, einzubringen. Diese werden nach Prüfung durch die Stadtwahlbehörde spätestens am 11. August, 16 Uhr, veröffentlicht.
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