Chronik/Niederösterreich

Amoklauf mit Gartenhacke: "Habe in seine toten Augen gesehen"

„Dann habe ich es schon gesehen, dieses Gesicht, diese toten Augen.“ Die Frau, die Richter Markus Grünberger über ihre Begegnung mit dem Amokläufer von Maria Anzbach im Bezirk St. Pölten erzählt, ist sichtlich bewegt. Der 20-Jährige hatte sie auf einem Waldweg mit einer Gartenhacke attackiert, vier Mal schlug er auf ihren Kopf ein.

"Er hat fest zugeschlagen"

Knapp dem Tod entkam auch ein Pensionisten-Ehepaar, das von dem jungen Mann ebenfalls grundlos angegriffen wurde. Der 71-jährige Mann erlitt eine blutende Wunde am Kopf, seine Gattin wurde ebenfalls verletzt. „Er hat ganz fest zugeschlagen“, erinnert sich der Senior.

Viele Bürger der sonst so idyllischen Marktgemeinde werden den 1. Mai 2019 wohl so schnell nicht vergessen. Ein Großaufgebot der Polizei suchte nach dem jungen Mann, der mit einer Gartenhacke wahllos Personen attackiert hatte. Die Spezialeinheit Cobra konnte den Täter schließlich verhaften.

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Drogensucht

Wie sich bei dem Prozess am Montag herausstellte, war der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Tat nicht zurechnungsfähig. „Seit meinem 15. Lebensjahr konsumiere ich Marihuana, im Laufe der Zeit sind auch noch andere Drogen dazugekommen“, erzählt der Angeklagte. Der intensive Konsum von Suchtgift dürfte dann in eine „drogeninduzierte Psychose“ gegipfelt sein, wie es ein Gutachter formulierte.

Auch am Vorabend des Staatsfeiertags griff der Zivildiener zu Kokain und anderen Substanzen, nach einer unruhigen Nacht drehte der Niederösterreicher durch. Weil er dachte, dass Unbekannte in das Haus der Familie Gas einleiteten, setzte er sich ins Auto und fuhr davon. Bevor er zur Gartenhacke griff, mähte er noch einen Radfahrer nieder. Der Mann hatte Glück und überlebte.

Urteil

Der 20-Jährige, der von Rechtsanwalt Ernst Schillhammer vertreten wurde, muss sich laut dem Urteil der Geschworenen in eine Betreuungseinrichtung begeben und dort einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen. Im Fall der Zurechnungsfähigkeit wäre der Betroffene wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung belangt worden.

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