Zweijähriger im Bach ertrunken: Begleiterin wird angeklagt
Nach dem Tod eines zweijährigen Buben im August in Langeck (Bezirk Oberpullendorf) hat die Staatsanwaltschaft Eisenstadt einen Strafantrag gegen die Begleitperson des Kindes wegen grob fahrlässiger Tötung (§81 Abs1 Stgb) durch Vernachlässigung der Aufsichtspflicht eingebracht.
Anfang Dezember muss sich die junge Frau (es handelt sich nicht um die Mutter des Buben) vor Gericht verantworten; ihr drohen im Falle einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft.
Die Frau war mit dem Kind Ende August im Bereich des Zöbernbaches unterwegs, als es zu dem Unglück kam. Der Bub fiel in das Wasser und ertrank, der KURIER berichtete.
Zehn Feuerwehren, eine Tauchgruppe und eine Hundestaffel suchten bei einer groß angelegten Suchaktion nach dem Zweijährigen. Nach ungefähr zwei Stunden wurde der Bub laut Polizei rund 200 Meter von der Unfallstelle entfernt im Bach gefunden. Für ihn kam jede Hilfe zu spät.
Die Familie des Kindes stammt laut Polizei aus dem Bezirk Oberwart.