Genossenschafter der Commerzialbank müssen nachzahlen
Von Thomas Orovits
Fast ein Jahr nach dem Zusammenbruch der Commerzialbank Mattersburg AG haben die Mitglieder der Muttergenossenschaft der Bank unangenehme Post vom Landesgericht Eisenstadt als Insolvenzgericht bekommen. Als Genossenschafter haben sie eine Nachschusspflicht, wenn nach einer Insolvenz der Anspruch der Massegläubiger aus dem Genossenschaftsvermögen nicht befriedigt werden kann. Das wurde dem KURIER vom Landesgericht bestätigt.
Die rund 3.000 Mitglieder der Genossenschaft - fast jeder, der Geschäftsbeziehungen mit der Commerzialbank hatte - müssen nun ihren Anteil noch einmal einzahlen, das Geld geht dann in die Masse. Nachschusspflichtig sind aber auch Erben von früheren Genossenschaftern. Die meisten hatten nur einen Anteil (100 Schilling, heute 7,27 Euro), dem KURIER wurden aber auch Nachzahlungsforderungen von 24.000 Euro genannt.
Der enorme Schaden der Bankpleite wird damit freilich nur um Peanuts verringert. Im Insolvenzverfahren der Commerzialbank haben laut Masseverwalter von Kosch & Partner Rechtsanwälte rund 400 Gläubiger Forderungen von 820 Millionen Euro angemeldet. Der Stand der Überschuldung beträgt nach Bereinigung um Malversationen rund 700 Millionen Euro.
Die „Personalkredit- und Kommerzialkreditvermittlungs- und Anteilsverwaltungsgenossenschaft Schattendorf-Zemendorf-Stöttera-Krensdorf-Hirm-Loipersbach-Draßburg- Baumgarten“ war die Eigentümergenossenschaft der Commerzialbank AG, Mutter und Tochter sind seit dem vergangenen Sommer insolvent.