Chronik/Burgenland

Zwölf Covid-19-Fälle in zwei Heimen im Burgenland

Im Burgenland sind in einem Pflegeheim in Frauenkirchen (Bezirk Neusiedl am See) und in einer Behinderteneinrichtung in Markt Allhau (Bezirk Oberwart) jeweils sechs Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden, teilte der Koordinationsstab Coronavirus am Dienstag mit. Die Infizierten werden isoliert betreut oder befinden sich in behördlich angeordneter häuslicher Quarantäne.

In beiden Fällen wird die Ansteckungsquelle der ersten positiven Fälle im privaten Umfeld vermutet.

Die Situation in Markt Allhau

In der Behinderteneinrichtung in Markt Allhau wurden drei Klienten und drei Mitarbeiter positiv getestet. Nach dem Auftreten des ersten Infektionsfalls seien das Personal sowie ein großer Teil der Klienten der Tagesbetreuungseinrichtung vorsorglich einer Testung unterzogen worden, berichtete der Koordinationsstab. Bei dieser Umfeldtestung seien die weiteren Infektionsfälle identifiziert worden. Weitere Testergebnisse werden noch erwartet.

Die Gesundheitsbehörde und die Betreiber der Einrichtung hätten umgehend alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, wurde betont. Jene Bereiche der Einrichtung, in denen sich die Infektionsfälle aufgehalten haben, sind vorerst geschlossen. Die infizierten Klienten und Mitarbeiter befinden sich in behördlich angeordneter, häuslicher Quarantäne.

Umfeldtestung in Frauenkirchen

Im Pflegeheim in Frauenkirchen wurden vier Bewohner und zwei Mitarbeiter positiv auf Covid-19 getestet. Auch hier wurde nach dem Auftreten des ersten Infektionsfalles eine Umfeldtestung durchgeführt. Die infizierten Bewohner werden intern abgesondert und unter besonderen Schutzvorkehrungen betreut. Die infizierten Mitarbeiter befinden sich in behördlich angeordneter, häuslicher Quarantäne.

Das gilt für Besuche im Pflegeheim

Für Besuche im Pflegeheim gilt „Phase 4“ der Verordnung des Landeshauptmannes für Sozialeinrichtungen: Besuche sind nur nach Abklärung mit der Pflegedienst- bzw. Heimleitung im Einzelfall möglich. Besuche bei palliativ betreuten und sterbenden Personen sind mit Schutzkleidung möglich.

Sowohl in der Tagesbetreuungseinrichtung als auch in dem Pflegeheim wurden und werden sämtliche vorgeschriebenen Schutz- und Hygienemaßnahmen eingehalten, um einen optimalen Schutz der Klienten und Bewohner sowie des Personals zu gewährleisten, wurde seitens des Koordinationsstabes festgestellt. Zur Unterstützung der Behörden wurden in beiden Einrichtungen umfangreiche Kontaktlisten erstellt. Das Contact Tracing läuft.