In welchen Ländern schützt die E-Card?

Mehrere Boote liegen in einem Hafen vor einer Küstenstadt.
Nicht überall gilt die E-Card: Bei Reisen in die Türkei ist ein Urlaubskrankenschein notwendig.
Eine Person hält eine österreichische E-Card in der Hand.
APARSC08 - 27042006 - WIEN - OESTERREICH: ZU APA TEXT II - Nationaratspraesident und Obmann des Oesterreichischen Seniorenbundes Andreas Khol am Donnerstag, 27. April 2006, mit seiner zur Buergerkarte freigeschaltenen "E Crad" im Parlament in Wien. APA-FOTO: HERBERT PFARRHOFER
Reisende denken zwar beim Kofferpacken an Geld oder Kreditkarte, aber die E-Card wird oft zu Hause vergessen. Dabei sind die Österreicher mit dieser auch in zahlreichen europäischen Ländern versichert: Auf der Rückseite, die blaue Seite, befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).

Akzeptiert wird diese in der gesamten EU sowie in der Schweiz, Serbien, Mazedonien, Norwegen, Island und Liechtenstein. Ab 1. Juli 2015 gilt sie auch in Bosnien-Herzegowina. Bei Reisen nach Montenegro und in die Türkei müssen sich Urlauber einen Urlaubskrankenschein besorgen. Dieser ist bei der Arbeitsstelle oder Krankenkassa erhältlich.

Vor der Abreise muss überprüft werden, ob auf der blauen Seite alle Felder befüllt sind. Sind statt den Daten nur Sterne zu sehen, ist die EKVK nicht gültig. In diesem Fall muss vor dem Reiseantritt eine provisorische Ersatzbescheinigung beim jeweiligen Krankenversicherungsträger beantragt werden. Bei der WGKK sollte die Ersatzbescheinigung ein bis zwei Wochen vor dem Urlaubsantritt angefordert werden.

Krank im Urlaub

Eine E-Card liegt vor einem Computer, an dem eine Frau sitzt.
Jene, die in einem Land erkranken, in denen die Europäische Krankenversicherungskarte gültig ist, müssen wie eine dort sozialversicherte Person behandelt werden. Eine böse Überraschung kann dennoch folgen: Oft zahlen ausländische Sozialversicherungen nicht dieselben Leistungen wie die österreichischen.

Wer einen ausländischen Arzt aufsucht, weist am besten gleich vor der Behandlung die blaue Seite der E-Card vor. Falls Passanten oder Hotelangestellte einen Arzt rufen, sollten Erkrankte darauf hinweisen, dass sie von einem Vertragsarzt behandelt werden möchten. Erfolgt die Behandlung durch einen Privatarzt, braucht man für die Abrechnung in Österreich eine detaillierte Rechnung (falls möglich auf Deutsch oder Englisch). Auf dieser müssen alle Leistungen, Medikamente, Heilbehelfe etc. samt ihren Preisen einzeln angeführt sein.

Abrechnung zu Hause

In Österreich reichen die Versicherten die bezahlte Rechnung bei ihrer Krankenkassa ein. Die ausländische Wahlarztrechnung wird wie die eines österreichischen Privatmediziners behandelt: Die Betroffenen erhalten 80 Prozent der heimischen Tarifhonorare zurück.

Krankenhaus im Urlaub

Falls ein Krankenhaus-Aufenthalt notwendig wird und dieser nicht mittels EKVK verrechnet werden kann, kann für diesen ein Pflegekostenzuschuss von maximal 202,30 Euro pro Tag (im Jahr 2015) beantragt werden.

Kosten vermeiden

Das rote Logo der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) an einem Gebäude.
WGKK, Wiener Gebietskrankenkasse
Die Wiener Gebietskrankenkasse empfiehlt eine private Reisekrankenversicherung für jene Urlauber, die zusätzliche Kosten durch ärztliche Behandlungen vermeiden möchten. Tipp: Viele Leistungen für Krankheitsfälle im Urlaub sind durch Zusatzangebote von Kreditkartenfirmen oder Automobilklubs abgedeckt.

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