In welchen Ländern schützt die E-Card?
Akzeptiert wird diese in der gesamten EU sowie in der Schweiz, Serbien, Mazedonien, Norwegen, Island und Liechtenstein. Ab 1. Juli 2015 gilt sie auch in Bosnien-Herzegowina. Bei Reisen nach Montenegro und in die Türkei müssen sich Urlauber einen Urlaubskrankenschein besorgen. Dieser ist bei der Arbeitsstelle oder Krankenkassa erhältlich.
Vor der Abreise muss überprüft werden, ob auf der blauen Seite alle Felder befüllt sind. Sind statt den Daten nur Sterne zu sehen, ist die EKVK nicht gültig. In diesem Fall muss vor dem Reiseantritt eine provisorische Ersatzbescheinigung beim jeweiligen Krankenversicherungsträger beantragt werden. Bei der WGKK sollte die Ersatzbescheinigung ein bis zwei Wochen vor dem Urlaubsantritt angefordert werden.
Krank im Urlaub
Wer einen ausländischen Arzt aufsucht, weist am besten gleich vor der Behandlung die blaue Seite der E-Card vor. Falls Passanten oder Hotelangestellte einen Arzt rufen, sollten Erkrankte darauf hinweisen, dass sie von einem Vertragsarzt behandelt werden möchten. Erfolgt die Behandlung durch einen Privatarzt, braucht man für die Abrechnung in Österreich eine detaillierte Rechnung (falls möglich auf Deutsch oder Englisch). Auf dieser müssen alle Leistungen, Medikamente, Heilbehelfe etc. samt ihren Preisen einzeln angeführt sein.
Abrechnung zu Hause
In Österreich reichen die Versicherten die bezahlte Rechnung bei ihrer Krankenkassa ein. Die ausländische Wahlarztrechnung wird wie die eines österreichischen Privatmediziners behandelt: Die Betroffenen erhalten 80 Prozent der heimischen Tarifhonorare zurück.
Krankenhaus im Urlaub
Falls ein Krankenhaus-Aufenthalt notwendig wird und dieser nicht mittels EKVK verrechnet werden kann, kann für diesen ein Pflegekostenzuschuss von maximal 202,30 Euro pro Tag (im Jahr 2015) beantragt werden.
Kosten vermeiden
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