Wenn Kinder ins Spital müssen

Ein Arzt untersucht ein Kind mit einem Stethoskop im Bett.
Große Unterschiede bei den Angeboten und Kosten für Begleitpersonen

Wenn Kinder ins Krankenhaus müssen, wird der Beistand durch die Eltern wichtiger denn je. Doch die konkreten Angebote der Spitäler für Begleitpersonen sind höchst unterschiedlich, wie eine aktuelle Erhebung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) zeigt. Von 43 angefragten Krankenhäusern mit pädiatrischer Abteilung gaben 32
Auskunft. Alle 32 bieten Klapp- oder Patientenbetten an, einige auch Mutter-Kind-Einheiten. Bei erschöpften Kapazitäten ist bei einigen Kliniken eine Unterbringung in Elternhäusern möglich. Auch die anfallenden Kosten sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die Beträge sind dabei meist nach dem Alter der Kinder gestaffelt und werden teilweise von den Krankenhäusern selbst festgesetzt. Nur die
Begleitung von Säuglingen ist überall kostenlos, so die im Dezember-KONSUMENT veröffentlichte Erhebung.

Bis 70 Euro

Die meisten öffentlichen Spitäler erlauben die Übernachtung für Begleitpersonen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Patienten. Die Kosten allerdings variieren stark: Von 5,10 Euro (für Patienten ab dem 6. Monat oder vollendeten ersten Lebensjahr mit Hauptwohnsitz
in Oberösterreich) bis 70 Euro (für Patienten ab dem 14. Lebensjahr in Niederösterreich) reichen die anfallenden Beiträge. Während in manchen Fällen die Verpflegung dabei bereits enthalten ist, muss diese anderswo extra bezahlt werden. Auch hier sind die Unterschiede
zwischen einzelnen Einrichtungen und Regionen groß.
Generell gilt: Gibt es zu wenig Plätze, haben die Begleitpersonen kleinerer Kinder (bis zum Schulalter) Vorrang. Bis zum vollendeten ersten Lebensjahr ist eine Begleitung durch die Eltern dabei in der Regel kostenlos. In einigen Bundesländern (z.B. Wien, Burgenland,
Kärnten, Steiermark) ist eine kostenlose Begleitung auch bis zum dritten, in Salzburg bis zum sechsten und in Tirol bis zum siebten Lebensjahr möglich.

Wer zahlt?

Die Kosten für eine Begleitung im Krankenhaus sind von den Eltern bzw. Angehörigen privat zu bezahlen. Absicherung für solche Fälle bietet eine private Zusatzkrankenversicherung, wobei sich ein Abschluss ausschließlich für die Begleitkostenübernahme allerdings nicht lohnt. Eine Alternative bieten Mitgliedschaften in bestimmten Vereinen (z.B. KIB, pro terra oder muki). Meist bieten diese nicht nur die Übernahme der Begleitkosten, sondern auch weitere Leistungen an (z.B. Betreuung von zu Hause gebliebenen Kindern, mobile
Krankenpflege nach dem Spitalsaufenthalt, usw.).
Internet: www.konsument.at

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