Ab 25. Juni können rezeptfreie Arzneien online bestellt werden
Rezeptfrei erhältliche Arzneimittel konnten bisher von österreichischen Konsumenten nur von offiziellen Versandapotheken in EU-Ländern außerhalb Österreichs bestellt werden. Ab 25. Juni wird auch der nationale Internet-Versandhandel über Apotheken in Österreich möglich. Die entsprechende Verordnung des Gesundheitsministeriums wurde jetzt veröffentlicht. Versendet werden aber nur Präparate, die in Österreich zugelassen und rezeptfrei erhältlich. Potenzmittel, Appetitzügler oder Haarwuchsmittel zählen da nicht dazu.
Vor Bestellung registrieren
Dazu kommt, dass eine Apotheke jeweils nur in einer „dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge“ und ohne Mindestbestellmengen versendet werden darf. Der Kunde wiederum muss sich vor der ersten Bestellung mit persönlichen Daten wie dem Geburtsdatum und der Telefonnummer bei der jeweiligen Apotheke registrieren. Der Versand muss in Paketen, welche den Arzneimittel-Inhalt nicht erkenntlich machen, mit arrivierten Logistikunternehmen an die direkt vom Besteller angeführte Person erfolgen und vom angetroffenen Empfänger auch gegengezeichnet werden. Intensiv ist auch die Verpflichtung zur Beratung. Kommt dem abwickelnden Apotheker etwas „spanisch“ vor, muss er vor dem Versand eines Arzneimittels den potenziellen Kunden kontaktieren. Entsprechende Informationen über die Produkte müssen auf der Homepage vorhanden sein. Alle Abläufe sind von der Apotheke zu dokumentieren, ebenso der Status der Lieferung.
Bleibt die Frage, was die Neuerung für die österreichischen Kunden und die österreichischen Apotheken wirklich bringt. „In Deutschland wird derzeit etwa 13 Prozent des Umsatzes mit OTC-Arzneimtitteln durch Versandhandel gemacht. In der Schweiz sind es nur zwei Prozent, in Frankreich gar nur 0,2 Prozent, in Großbritannien, in Schweden gibt es, obwohl man dort wegen teils entlegener Gegenden damit rechnen müsste, offenbar kaum einen Markt“, sagte Apothekerkammerpräsident Max Wellan. In Österreich wird für das Jahr 2012 ein OTC-Umsatzvolumen von rund 600 Millionen Euro angegeben.
Niedriger Bestellpreis
Wie das in Österreich abläuft, wird sich also erst herausstellen. An sich - so die marktwirtschaftliche Theorie - können die im Versandhandel engagierten Apotheken von niedrigeren Bestellpreisen bei der pharmazeutischen Industrie oder beim Großhandel (z.B. 2.000 statt 500 Packungen eines Produkts) profitieren, die Kunden hinten nach durch das Lukrieren der „einfachen“ Bestellung via Internet. Doch genau das wird in der Österreichischen Apothekerkammer bezweifelt. „In Deutschland haben sich von 21.000 öffentlichen Apotheken rund 3.000 die Erlaubnis zum Versandhandel geholt. 150 Apotheken betreiben ihn. 30 bis 40 machen 90 Prozent des Umsatzes“, sagte Kammeramtsdirektor Hans Steindl.
Wellan fügte hinzu: „Wir glauben eher, dass das relativ wenige österreichische Apotheken wirklich betreiben werden. Man benötigt doch erhebliche EDV-technische und personelle Ressourcen.“ Wahrscheinlich würden sich die beteiligten Apotheken eher darauf konzentrieren, ihren regionalen und bekannten Kunden auch noch den Service des Versandhandels anzubieten. Was man aber in der Apothekerkammer überhaupt nicht will, ist das Odium, dass mit der Umsetzung der Möglichkeit zum Versandhandel mit OTC-Medikamenten bei den Konsumenten der Eindruck entsteht, dass damit das Internet für alle möglichen und unmöglichen Bestellungen „sicher“ wird. „Wir wollen durch den Fernabsatz keine falsche Sicherheit vermittelt wissen“, sagte Wellan.
Viagra, Appetitzügler, Haarwuchsmittel und ähnliches aus dem Internet wären an sich aus gutem, sicherheitstechnischen Grund rezeptpflichtig und sind dort fast ausschließlich als Fälschungen bei Kriminellen bestell- und lieferbar.
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