Netzbetten künftig verboten

Das Gesundheitsministerium hat heute, Montag, aus verfassungsrechtlichen Gründen per Erlass ein Verbot der Verwendung von Netzbetten in der Psychiatrie sowie in Heimen verfügt. Darin ist festgelegt, dass Netzbetten ab 1. Juli 2015 nicht mehr zum Einsatz kommen.
Damit zieht Österreich mit den internationalen menschenrechtlichen Standards gleich. Das Bundesministerium für Gesundheit begegnet außerdem der Kritik der Europäischen Antifolterkonvention des Europarates sowie der Volksanwaltschaft.
Volksanwalt Günther Kräuter zeigt sich über den Erlass höchst erfreut. „Endlich wird mit der noch in Wien und teilweise der Steiermark gängigen Praxis aufgeräumt, psychisch kranke Menschen in käfigartige Betten zu sperren.“ Die Volksanwaltschaft appelliert an Einrichtungen, die noch Netzbetten im Einsatz haben, unabhängig von der Übergangsfrist bis 1. Juli 2015, möglichst umgehend internationalen Menschenrechtsstandards gerecht zu werden und die Gerätschaften zu entsorgen. „Ein dunkles Kapitel der österreichschen Psychiatrie wird endgültig geschlossen.“
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