Gratis-Impfung gegen Gürtelrose ab 1. November

Jedes Jahr überarbeitet das Gesundheitsministerium gemeinsam mit den Mitgliedern des Nationalen Impfgremiums den Österreichischen Impfplan – mit aktuellen Empfehlungen und Anpassungen an den medizinischen Fortschritt. In insgesamt 16 Kapiteln wurden Inhalte überarbeitet, aktualisiert oder neu strukturiert. Besonders relevante Änderungen betreffen die Impfempfehlungen gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Hepatitis B und Influenza.
Die bedeutendste Neuerung im heimischen Impfplan betrifft die Ausweitung des kostenlosen Impfprogramms: Ab November werden auch die Impfungen gegen Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose) für alle Menschen ab 60 Jahren sowie für jüngere Risikopersonen kostenlos angeboten.
Gesundheitsministerin Corinna Schumann (SPÖ) bezeichnete die Maßnahme bei einer Pressekonferenz am Freitagnachmittag als „wichtigen Schritt, um ältere Menschen besser vor schweren Krankheitsverläufen zu schützen“. Sie betonte, dass der Impfschutz im höheren Lebensalter zunehmend an Bedeutung gewinne.
Mit der neuen Regelung wird das bestehende Gratis-Impfprogramm für Erwachsene – bislang mit Immunisierungen gegen Influenza, Covid-19 und HPV – wie angekündigt erweitert. Die neuen Impfstoffe sind direkt bei Ärztinnen und Ärzten erhältlich.
Schumann erläuterte, dass die Gürtelrose-Impfung vor einer Reaktivierung der Windpocken (Feuchtblattern) schützt. Sie könne chronische Schmerzen verhindern und damit nicht nur das individuelle Wohlbefinden, sondern auch das Gesundheitssystem durch weniger Krankenstandstage entlasten. Die Pneumokokken-Impfung wiederum beuge bakteriellen Lungenentzündungen vor, die vor allem bei älteren Menschen mit schweren Verläufen und hoher Sterblichkeit einhergehen können.
„Impfungen sind medizinisch sinnvoll und volkswirtschaftlich effizient“, betonte die Ministerin. „Jeder Euro, den wir hier investieren, spart hohe Folgekosten.“
Und was sonst noch neu ist
Änderungen bei de 6-fach-Impfung
Die Kinderimpfung gegen Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis, Pertussis, Haemophilus influenzae Typ B und Hepatitis B soll weiterhin möglichst früh beginnen – idealerweise ab der vollendeten sechsten Lebenswoche, spätestens jedoch im dritten Lebensmonat. Empfohlen bleibt das 2+1-Schema: Die zweite Dosis folgt zwei Monate nach der ersten, die dritte etwa sechs Monate später – also im Alter von 10 bis 12 Monaten.
Obwohl Diphtherie in Europa weitgehend unter Kontrolle ist, bleibt die Krankheit in einigen Regionen der Welt endemisch. Laut einer aktuellen Übersicht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden weltweit weiterhin Fälle gemeldet (abrufbar unter www.who.int). Die Erkrankung verläuft nach wie vor schwer – zwischen 5 und 17 Prozent der Patientinnen und Patienten sterben daran. In Österreich wurde die klassische, respiratorische Diphtherie nach mehr als 20 Jahren erstmals wieder im Jahr 2022 gemeldet. Insgesamt bestätigten die Gesundheitsbehörden 73 Infektionen verschiedener Diphtherie-Formen, darunter ein Todesfall. 2023 wurden vier Fälle registriert, 2024 drei – ebenfalls mit einem Todesfall.
Auch um die Immunitätslage in der Bevölkerung ist es mäßig bestellt: Eine Studie aus dem Jahr 2022 zeigte, dass 36 Prozent der Erwachsenen in Österreich keinen ausreichenden Diphtherieschutz mehr besitzen. Fachleute raten daher dringend zu regelmäßigen Auffrischungsimpfungen.
Corona
Der neue Impfplan empfiehlt die COVID-19-Auffrischungsimpfung für alle Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr, die ihr Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf verringern möchten. Die Impfung wird bevorzugt im Herbst empfohlen und soll einmalig erfolgen – gestaffelt nach Priorität.
An erster Stelle stehen dabei
- Personen mit speziellen Indikationen sowie alle Menschen ab dem 60. Lebensjahr,
- Beschäftigte im Gesundheitswesen, die aufgrund ihres Berufs einem erhöhten Expositionsrisiko ausgesetzt sind,
- und in weiterer Folge alle Personen ab 12 Jahren.
Für Kinder unter 12 Jahren wird die COVID-19-Impfung derzeit nicht ausdrücklich empfohlen. Grund dafür ist, dass Erkrankungen mit den aktuell zirkulierenden Virusvarianten in dieser Altersgruppe meist milde verlaufen und bislang nur begrenzt Daten zur Wirksamkeit vorliegen. Eine Impfung ist jedoch gemäß Zulassung möglich und wird kostenfrei angeboten. Wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte ausdrücklich den Wunsch äußern, ihr Kind impfen zu lassen, gilt dies als ausreichende Indikation, heißt es im Impflan.
FSME
Aufgrund des früheren Beginns der Zeckensaison – mittlerweile oft schon im März oder April – rät der Impfplan, die Grundimmunisierung bzw. ausstehende Auffrischungen bereits im Jänner oder Februar durchzuführen. Nach einem Zeckenstich sollte die FSME-Impfung möglichst rasch erfolgen, sofern sie laut Schema fällig oder überfällig ist. Tritt der Stich nach der ersten Dosis auf, wird ein Wechsel auf das Schnellimmunisierungsschema empfohlen.
Hepatitis B
Die Hepatitis-B-Impfung kann in jedem Alter nachgeholt werden. Eine Grundimmunisierung wird bis zum vollendeten 60. Lebensjahr empfohlen, kann bei entsprechender Indikation aber auch darüber hinaus erfolgen.
Humane Papillomaviren (HPV)
Das kostenlose Impfangebot gegen HPV wurde verlängert: Vom 21. bis zum 30. Geburtstag sind bis zum 31.12.2025 kostenfreie Erstimpfungen möglich, Die zweite Teilimpfung ist für unter 30-Jährige nun bis Ende Juli 2026 kostenfrei. Bis zum 30. Geburtstag wird im 2-Dosen-Schema geimpft
Mumps
Änderungen gibt es bei der Postexpositionsprophylaxe, also bei der Behandlung nach einer möglichen Ansteckung. Trotz hoher Wirksamkeit können Mumps-Infektionen auch nach zwei MMR-Dosen auftreten, verlaufen dann aber meist mild. Für alle Kontaktpersonen, die mit einer erkrankten Person in Kontakt war, wird im eine MMR-Impfung innerhalb von 72 Stunden empfohlen – bei Bedarf folgt eine zweite Dosis nach vier Wochen.
Respiratorisches Synzytial-Virus (RSV)
Für die Saison 2025/26 wurden die RSV-Empfehlungen im öffentlichen Impfprogramm angepasst. Die Altersgruppen der Kinder im kostenfreien Programm wurden neu definiert, außerdem wurde der monoklonale Antikörper Clesrovimab (Enflonsia) zur passiven Immunisierung neu aufgenommen.
Einen zugelassenen Impfstoff zu aktiven Immunisierung von Kindern gibt es derzeit keinen. Stattdessen setzt man auf die passive Immunisierung durch monoklonale Antikörper. Der Antikörper Beyfortus (Nirsevimab) ist zugelassen und empfohlen, um schwere RSV-Erkrankungen der unteren Atemwege bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern während ihrer ersten RSV-Saison zu verhindern. Auch Kinder bis zu 24 Monaten, die in ihrer zweiten RSV-Saison weiterhin ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe haben, können Beyfortus erhalten. Für diese Risikogruppen steht der Antikörper im kostenfreien Impfprogramm zur Verfügung. Kinder ohne erhöhtes Risiko erhalten in der zweiten RSV-Saison keinen kostenfreien Schutz.
Darüber hinaus können Schwangere durch eine Impfung mit Abrysvo ihre Neugeborenen passiv schützen. Die Impfung sollte zwischen der 32. und 36. Schwangerschaftswoche erfolgen, wobei der Abstand zu einer Keuchhusten-Impfung mindestens zwei Wochen betragen sollte.
Für Erwachsene ab 60 Jahren wird eine Impfung gegen RSV zur Prävention von Erkrankungen des unteren Atemwegs empfohlen.
Kommentare