Nebenwirkungen werden am öftesten bei Astra Zeneca gemeldet

Nebenwirkungen werden am öftesten bei Astra Zeneca gemeldet
14,9 pro 1.000 Impfungen - Insgesamt 1.489 Beschwerden

Bei der Corona-Impfung von AstraZeneca sind bisher vergleichsweise die meisten Nebenwirkungen gemeldet worden. Gezählt wurden 14,9 pro 1.000 Impfungen, wie das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) berichtete.

Beim Vakzin von Biontech/Pfizer lag die Rate bei 3,79 und jener von Moderna bei 5,71. Die häufigsten der insgesamt bis 12. Februar getätigten 1.489 Meldungen betrafen Kopfschmerzen, Fieber, Müdigkeit und Schmerzen an der Impfstelle.

Nebenwirkungen werden am öftesten bei Astra Zeneca gemeldet

Bis zum vergangenen Freitag wurden 377.057 Impfungen im e-Impfpass eingetragen. Mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer wurden bisher 365.039 Immunisierungen registriert, bei 1.384 wurden Nebenwirkungen gemeldet.

Beim Vakzin von Moderna gab es 8.057 Eintragungen und 46 Nebenwirkungsmeldungen. Bei 3.961 Impfungen von AstraZeneca wurden 59 Beschwerden gemeldet. Das bedeutet, dass bei Immunisierungen mit AstraZeneca vier Mal bzw. mehr als doppelt so oft Nebenwirkungen angegeben wurden.

Besonders häufig sind Kopfschmerzen

Die Nebenwirkungen blieben allerdings weiterhin überwiegend leicht. 584 Betroffene meldeten Kopfschmerzen, 542 Fieber, 401 Müdigkeit, 391 Schmerzen an der Impfstelle, 290 Muskelschmerzen, 267 Gelenksschmerzen, 180 Übelkeit, 170 Schüttelfrost, 121 Schmerzen in einer Extremität und 89 Schwindel.

Bei 18 Patienten wurde eine allergische Reaktion, bei 19 wurden Beschwerden an den Gesichtsnerven (Fazialisparese bzw. orale Parästhesie) gemeldet. Bei den meisten trat das Problem vorübergehend auf. Auffällig ist allerdings, dass bei AstraZeneca vor allem Fieber als Beschwerde genannt wurde, was bereits zu "Impfaufständen" in manchen Spitälern geführt hat, weil das geimpfte Personal zunächst ausfällt.

Zuletzt gab es zahlreiche Absagen von steirischen Spitalsmitarbeitern, weil sie Nebenwirkungen befürchteten. Auch ist unklar, ob dieses Vakzin ausreichend gegen die südafrikanische Mutation B.1.351 wirkt.

Todesfälle durch Impfung können ausgeschlossen werden

Dem BASG wurden bis zum 12. Februar 21 Todesfälle in zeitlicher Nähe zu einer Impfung gemeldet. Bei zwei Patienten konnte aufgrund des Obduktionsberichts ein Zusammenhang mit der Impfung ausgeschlossen werden.

Bei drei Personen fiel die Impfung in die Inkubationszeit einer Covid-19-Erkrankung, im Rahmen derer die Patienten verstarben. Bei zehn weiteren Personen bestanden schwerwiegende Vorerkrankungen, die vermutlich todesursächlich waren. Sechs weitere sind noch in Abklärung bzw. konnten keine weiteren Informationen eingeholt werden. "Bis dato gibt es keine Hinweise auf einen Zusammenhang mit der Impfung, die Untersuchungen laufen weiter", betonte das BASG.

"Da speziell am Beginn der Impfaktion hauptsächlich hochbetagte Personen geimpft werden, ist damit zu rechnen, dass in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung auch natürlich bedingte, das heißt nicht impf-bedingte gesundheitliche Ereignisse erwartungsgemäß auftreten", so das BASG.

Der Erwartungswert der Zahl der Todesfälle eine Woche nach Impfung betrage bei Risikopersonen im Alter von 80 Jahren und älter 3,5 pro 1.000 Menschen. "Basierend auf dieser sogenannten Hintergrundinzidenz ist mit einem Todesfall pro 290 Personen dieser Altersgruppe innerhalb einer Woche, unabhängig von einer Impfung, zu rechnen."

Bei 24 Patienten war Krankenhausaufenthalt erforderlich

Bei acht Patienten wurde die vermutete Nebenwirkung als lebensbedrohend gemeldet, bei fünf Personen konnte der Gesundheitszustand wiederhergestellt werden, drei weitere sind noch in Abklärung bzw. konnten keine weiteren Informationen eingeholt werden.

Bei 24 Patienten war im zeitlichen Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung ein Krankenhausaufenthalt erforderlich oder ein solcher wurde verlängert. 14 Patienten sind bereits wieder genesen. Bei zehn ist die Abklärung noch nicht abgeschlossen.

"Nebenwirkungen werden als schwerwiegend betrachtet, wenn sie tödlich oder lebensbedrohend sind, einen Spitalsaufenthalt erforderlich machen oder verlängern, zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung oder Invalidität führen oder einen Schaden beim Un-/Neugeborenen verursachen bzw. einen Geburtsfehler darstellen", erläuterte das BASG.

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