Gehirnerschütterungen beim Fußball: Endlich eine Charta der UEFA

FUSSBALL ÖFB-CUP / HALBFINALE: SC AUSTRIA LUSTENAU - FC WACKER INNSBRUCK
Mediziner warnen bereits seit Jahren: Im Spiel erlittene Kopfverletzungen dürfen nicht unterschätzt werden.

Die Europäische Fußball-Union (UEFA) hat eine Charta für die Vorgehensweise bei Gehirnerschütterungen von Spielern eingeführt. Die Regelungen wurden von der Medizinischen Kommission der UEFA unter Vorsitz von DFB-Arzt Tim Meyer aufgestellt und betreffen zunächst einmal alle Spiele bei UEFA-Club- und Nationalmannschaftswettbewerben der Männer und Frauen.

Nicht länger als drei Minuten

Im Mittelpunkt steht dabei, die Gesundheit der Akteure besser zu schützen. Bei Verdacht auf eine Gehirnerschütterung soll der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen, damit der Spieler vom Mannschaftsarzt untersucht werden kann.

Die Behandlung sollte dabei nicht länger als drei Minuten dauern, so lange es sich nicht um einen schwerwiegenden Fall handelt. Der Spieler darf danach nur nach ausdrücklicher Bestätigung des Mannschaftsarztes weiterspielen.

Wo bleibt die Regelung für Amateure?

Das Thema ist auch Teil der Überlegungen bei den Regelhütern des Fußballs. So läuft beim International Football Association Board (Ifab) auch eine Studie über Gehirnerschütterungen im Fußball.

Diese treten ebenso im Amateur- und Jugendfußball auf, sind dort noch gefährlicher, weil Betroffene auf deutlich weniger professionelle Unterstützung an der Seitenlinie zählen können.

 

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