EU beschränkt Konservierungsmittel
Die Wirkstoffkombination Methylchloroisothiazolinon und Methylisothiazolinon (MCI/MI) ist in der Kosmetikindustrie ein beliebtes Mittel, um die Haltbarkeit von Produkten wie Hautcremes, Shampoos oder Duschgels zu garantieren. Ab morgen, Freitag (15. Juli 2015), verbietet die EU nun die Verwendung dieser Stoffe in gemischter Form in Pflegeprodukten, die sich nicht von der Haut abspülen lassen wie etwa Cremes. In Shampoos oder Duschgels dürfen sie weiterhin verwendet werden, allerdings nur mehr in sehr geringer Konzentration.
Das Verbot gilt für Produkte, die ab Freitag in den Handel kommen.
Hintergrund der Verordnung ist, dass die Allergiegefahr reduziert werden soll. Die Stoffe können nämlich mit der Creme oder Lotion in die Haut aufgenommen werden und dort Reizungen verursachen. Besonders bei Babys und Kleinkindern könne die Gefahr höher sein.
Schon im April hatte die EU-Kommission ein Verbot der Konservierungsstoffe Propylparaben und Butylparaben beschlossen. Sie dürfen seither nicht mehr in Produkten verwendet werden, die zum Eincremen von Babys und Kleinkindern unter drei Jahren im Windelbereich gedacht waren.
Konservierungsstoffe werden in der Kosmetikindustrie für eine längere Haltbarkeit der Körperpflegeprodukte eingesetzt. Ohne diese Stoffe müssten sie im Kühlschrank aufbewahrt werden oder könnten durch eindringende Krankheitserreiger verseucht werden.
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