Bezeichnung "Beauty Doc" ist künftig illegal

Ein Arzt markiert die Brust einer Frau mit einem roten Stift vor einer Operation.
Der Nationalrat beschloss am Freitag einstimmig neue Regeln für Schönheit-OPs.

Neue Regeln für Schönheit-OPs beschloss der Nationalrat am Freitag einstimmig: Verbot von Schönheitsoperationen und ästhetischen Behandlungen an unter 16-Jährigen.

Bei 16- bis 18-Jährigen dürfen solche Eingriffe nur auf Basis von Einwilligung der Erziehungsberechtigten und psychologischer Beratung durchgeführt werden.

Zwischen der ärztlichen Aufklärung und der Einwilligung des Patienten müssen zwei Wochen liegen. Eine OP darf frühestens am Tag nach der Einwilligung durchgeführt werden. Darüber hinaus darf bei Minderjährigen die Operation erst vier Wochen nach der Einwilligung stattfinden.

Aggressive Werbung (etwa Vorher-/Nachher-Bilder) und Titel wie "Beauty Doc" werden untersagt. Erlaubt sind nur mehr die Zusätze "Ästhetische Behandlungen" oder "Ästhetische Medizin" –, die nur von dazu berechtigten Ärzten durchgeführt werden dürfen.

Plastischen Chirurgen sind – aufgrund ihrer Ausbildung – alle Eingriffe erlaubt, anderen Fachärzten nur Eingriffe, für die sie ausgebildet sind. Allgemeinmediziner sind zu Schönheitsoperationen dann berechtigt, wenn sie gleichwertige Kenntnisse nachweisen können und über eine Anerkennung der Ärztekammer verfügen.

Gesundheitsminister Alois Stöger hob die zusätzliche Wartefrist zwischen Einwilligung und Operation bei Minderjährigen hervor. Zustimmung kam von VP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger: "Es ist Unsinn, wenn jemand mit 16 wie Elvis Presley aussehen will."

Die strengeren Bestimmungen bei Schönheitsoperationen stießen auch im "Frauenbarometer" auf breite Zustimmung. Eine klare Mehrheit (Frauen 57 %, Männer 50 %) will auch eine Kennzeichnungspflicht für nachträglich bearbeitete Werbefotos.

Kommentare