Artenschutz: Verbot von Nashornhandel bleibt weiterhin bestehen

Die Hörner von Nashörner erzielen höchste Preise, der Handel ist aus Tierschutzgründen verboten.
Bei der Artenschutzkonferenz in Genf gab es keine Lockerung des Handelsverbots bei Horn von Breitmaulnashörnern.

Das kleine Land eSwatini (früher: Swasiland) zwischen Südafrika und Mosambik hatte beantragt, Horn aus seinen Lagern und von seinen 66 Nashörnern verkaufen zu dürfen.

Die Konferenz hatte am Donnerstag schon ein Ende des Handelsverbots bei Elfenbein aus den Stoßzähnen von Elefanten abgelehnt. Die Entscheidungen müssen am 27. und 28. August im Plenum der Konferenz der Unterzeichner des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) bestätigt werden.

Wirtschaftliche Interessen

eSwatini argumentierte, die Länder im südlichen Afrika seien seit Jahren erfolgreich mit ihren Wildschutzmaßnahmen. Weiter nördlich sei das nicht der Fall. Man dürfe aber die südlichen Länder deshalb nicht bestrafen. Der Vertreter des Landes drohte mit einem Austritt aus dem CITES-Abkommen. Der Schutz eines Nashorns vor Wilderern koste 3.500 Euro im Jahr, die sich das Land nicht leisten könne. "Wild muss und kann finanziell für seinen eigenen Erhalt sorgen", meinte er. Das Horn des Nashorns könne auch entfernt werden, ohne dass das Tier stark leide. Es wachse nach.

"Horn ist keine Medizin"

"Der Mensch braucht Horn vom Nashorn nicht. Es ist keine Medizin", sagte der Vertreter Kenias. Nashorn ist in Asien gefragt, weil es angeblich Heilwirkung hat. Wissenschaftlich ist das nicht nachgewiesen. Der Bedarf wird durch illegalen Handel befriedigt. Wilderer schlachten die Tiere dafür ab. Der Verband privater Nashornbesitzer meinte, der Handel müsse zugelassen werden, damit die Länder die Mittel haben, um Wilderer zu stoppen.

Kommentare