Zwangspension von Piloten wird verboten
Die EU hat geurteilt: Fluggesellschaften dürfen ihre Piloten nicht zwangsweise mit 60 Jahren in den Ruhestand schicken. Die bei der Lufthansa gültige Altersgrenze sei eine Diskriminierung und verstoße gegen europäisches Recht, entschied der
Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag.
Nun müssen die größte deutsche Airline und die Pilotengewerkschaft Cockpit den Tarifvertrag für 4200 Piloten entsprechend ändern. Das Musterurteil könnte auch Altersgrenzen anderer Berufsgruppen infrage stellen.
Drei Kläger
Laut geltendem Recht können Berufspiloten bis 65 Jahre aktiv sein - diese Altersgrenze stellt der EuGH nicht infrage. Nach Ansicht des Gerichts ist ein Verbot mit 60 Jahren aber "unverhältnismäßig" und "für den Schutz der öffentlichen Sicherheit und der Gesundheit nicht notwendig". Zudem seien für Pilotenlizenzen ohnehin regelmäßig medizinische und technische Checks vorgeschrieben. International gilt die Vorgabe: Hat ein Pilot die 60 überschritten, darf er noch fünf Jahre in Passagiermaschinen weiterfliegen, wenn außerdem ein Pilot unter 60 im Cockpit sitzt.
Geklagt hatten drei Piloten der
Lufthansa, deren Arbeitsverträge nach Tarifvertrag zum 60. Geburtstag automatisch endeten.
Die Leiterin der deutschen Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders, begrüßte die Entscheidung. "Diese Entscheidung sollten wir zum Anlass nehmen, Altersgrenzen in Tarifverträgen kritisch zu prüfen", sagte Lüders. "Der an das Alter geknüpfte Zwang zum Aufhören ist nicht mehr zeitgemäß."
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