Wolfgang Kulterer in Privatkonkurs

Ein Mann in einem Anzug steht vor einem abstrakten Gemälde in Blau- und Weißtönen.
Der frühere Chef der Hypo hat Verbindlichkeiten von 8,8 Mio. Euro. Er sitzt in Hirtenberg in Haft.

Der KURIER berichtete bereits Ende Mai davon, dass Wolfgang Kulterer de facto pleite ist und Konkurs anmelden will - nun ist es fix: Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der später notverstaatlichten Hypo Alpe Adria, rutschte in Privatkonkurs. Das teilte der Gläubigerschutzverband Creditreform der APA Dienstagnachmittag mit.

Das Schuldenregulierungsverfahren wurde am Montag am Bezirksgericht Baden eröffnet. Kulterer ist in Hirtenberg im Bezirk Baden in Haft. Er hat Verbindlichkeiten von 8,8 Mio. Euro.

14 Gläubiger betroffen

Wegen fünf Zivilverfahren drohen laut Creditreform zudem weitere Schadenersatzforderungen gegen den ehemaligen Bankmanager in Höhe von 50 Mio. Euro. Betroffen sind 14 Gläubiger. Einkünfte hat Kulterer jährlich von 48.000 Euro aus Vermietung und oder Verpachtung von Liegenschaften. Eine hat er in Tanzenberg und drei in Niederdorf in Kärnten. Kulterer will einen Zahlungsplan vorlegen, hieß es weiters vom Gläubigerschutzverband zur APA.

Am 7. Oktober ist eine erste Gläubigerverhandlung angesetzt. Der Masseverwalter ist ein durchaus bekannter - Stephan Riel, der auch Masseverwalter bei der Alpine ist.

Ein Mann im Anzug sitzt in einem Raum und blickt nachdenklich zur Seite.
epa04183400 Former head of the Austrian bank Hypo Alpe Adria, Wolfgang Kulterer, appears as a witness in the District Court I in Munich, Germany, 28 April 2014. Former managers of the Bavarian state bank BayernLB are accused of embezzlement in relation to the purchase of Austrian Hypo Group Alpe Adria (HGAA). EPA/SVEN HOPPE

Haft: Im Juli nach NÖ verlegt

Kulterer ist Anfang Juli von der Justizanstalt Klagenfurt ins Gefängnis Hirtenberg, Niederösterreich, verlegt worden. Kulterer ist bisher wegen Untreue und Bilanzfälschung zu insgesamt sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weitere Prozesse stehen an.

Bei dieser Strafhöhe sind derzeit weder Fußfessel noch Freigang möglich. Eine Verbüßung der Strafe in Klagenfurt kommt für den 60-Jährigen deshalb nicht infrage, weil dort nur einsitzen darf, wer maximal 18 Monate ausgefasst hat.

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