Sieben Prinzipien der DSGVO

Sieben Prinzipien der DSGVO
Grundsätze: Auf diesen Kernthemen basiert die Verordnung.

Das Prinzip der Speicherbegrenzung besagt, dass Daten nur solange gespeichert werden, wie für die Verarbeitung erforderlich. Danach müssen sie gelöscht werden.

Das Prinzip der Datenminimierung besagt, dass nur so viele Daten verarbeitet werden, wie erforderlich.

Das Prinzip der Zweckbindung unterstreicht, dass Daten nur für die übereingekommenen Zwecke, und nicht darüber hinaus, verarbeitet, verwendet und gespeichert werden.

Das Prinzip der Richtigkeit besagt, dass Daten in bestem Wissen und Gewissen richtig und aktuell gehalten werden sollen.

Das Prinzip Integrität und Vertraulichkeit besagt, dass die Sicherheit und der Schutz von verarbeiteten Daten maximal gewährleistet wird.

Das Prinzip der Rechenschaft besagt, dass der Verantwortliche die Erfüllung des Datenschutzes nachweisen können muss.

Das Prinzip von Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz besagt, dass die Daten nur auf rechtmäßige, nachvollziehbare und transparente Weise verarbeitet werden sollen.

Weiterführende Informationen

Mehr zur Datenschutzgrundverordnung finden Sie beim WKO Datenschutzservice und unter den Grundsätzen und Rechtmäßigkeit der Verarbeitung.

Servicekontakte in den Landeskammern

WK Burgenland
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E: wkbgld@wkbgld.at

WK Kärnten Sofortservice
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Allgemeines Unternehmensrecht
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