Wirecard: Handelsgericht für Klage gegen Klestil unzuständig

FILE PHOTO: The logo of Wirecard AG is pictured at its headquarters in Aschheim
Klage gegen stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Stefan Klestil wurde zurückgewiesen.

Beim unter Betrugsvorwürfen in die Insolvenz gerutschten Unternehmen Wirecard dürfte der Versuch, den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Stefan Klestil persönlich vor Gericht verantwortlich zu machen, scheitern. Das Handelsgericht Wien erklärte sich diesbezüglich für unzuständig, schreibt der "Standard". Der Beschluss sei noch nicht rechtskräftig.

Klestil, Sohn des früheren Bundespräsidenten Thomas Klestil, soll sich selber hintergangen fühlen, schreibt die Zeitung, weil von Wirecard sein Ruf und seine Expertise missbraucht worden seien.

Eine von Anwalt Eric Breiteneder vorige Woche eingebrachte Schadenersatzklage gegen Stefan Klestil persönlich sei aber vom Gericht zurückgewiesen worden. Klestil selber gebe keine Stellungnahme zu alldem ab.

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