Wertpapier-Kauf ist nicht mehr steuermindernd
Auf gut verdienende Selbstständige könnten heuer spürbare Steuererhöhungen zukommen. Ein bisher kaum beachteter Passus im Regierungsprogramm sieht nämlich eine deutliche Einschränkung des Gewinnfreibetrages vor, mit dem bei Selbstständigen das 13. und 14. Monatsgehalt der Arbeiter und Angestellten nachgebildet wird. Das Finanzministerium will die geplante Änderung nicht kommentieren.
Darauf aufmerksam gemacht hat der Journalist und Blogger Christian Ortner. Demnach soll der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag (vorerst bis 2016 befristet) auf „Realinvestitionen, die wachstums- und beschäftigungsfördernd wirken“, eingeschränkt werden. Der Kauf von Wertpapieren würde damit also nicht mehr als steuermindernde Investition anerkannt.
Während Arbeitnehmer einen besonders niedrigen Lohnsteuersatz auf das 13. und 14. Monatsgehalt zahlen („Sechstelbegünstigung“), gibt es für Selbstständige den „Gewinnfreibetrag“ bei der Einkommensteuer. Beide Maßnahmen reduzieren die effektive Steuerlast (außer bei absoluten Spitzenverdienern) deutlich unter die nominalen Steuersätze von bis zu 50 Prozent.
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